Corona-Sonderregeln sollen neu geregelt und verlängert werden
Die Corona-Sonderregeln laufen zum 7. April aus. Eine Verlängerung der Verordnung ist laut Bundesgesundheitsministerium nicht möglich. Jetzt gibt es einen neuen Ansatz, die Ausnahmeregeln zu verlängern, nämlich über das „Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)“.
Abda und Apothekenteams fürchten ein Abgabechaos nach Ostern, wenn es keine Verlängerung der Corona-Sonderregeln geben wird. Denn treten am 7. April die Corona-Sonderregeln außer Kraft, könnte der Zeitaufwand steigen. Kein Wunder, dass neun von zehn Kolleg:innen sagen, dass die Verstetigung der Ausnahmeregeln essentiell für die Versorgung der Patient:innen ist – wie eine aktuelle aposcope-Befragung unter den Kolleg:innen zeigt. Ebenso viele geben an, dass die Sonderregeln maßgeblich dazu beigetragen haben, die Arzneimittelversorgung zu sichern. 72 Prozent der Befragten befürchten, dass es nach Ostern Chaos in den Apotheken geben wird.
Doch die Ampel-Koalitionäre haben eine Lösung. Die Abgabeerleichterungen sollen über einen Änderungsantrag zum UPD verlängert werden – darauf hätten sich die Beteiligten am Wochenende geeinigt, wie es aus Koalitionskreisen heißt. Eine schriftliche Formulierung soll zeitnah folgen.
Das verschafft Zeit, denn das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) von Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach wird erst nach der Sommerpause erwartet. Die Kolleg:innen haben schon jetzt dazu eine klare Meinung: Das ALBVVG wird keine Besserung bringen – neun von zehn Inhaber:innen glauben nicht daran, dass das Gesetz zukünftig Lieferengpässe verhindern wird. Im Gegenteil: Acht von zehn Befragten glauben, dass die Lieferengpässe im Laufe des Jahres zunehmen werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Tilidin und Methylphenidat: Angestellte soll BtM aus Apotheke abgezweigt haben
Insgesamt 14 Mal soll sich eine Angestellte in einer Apotheke in Barmstedt bei Elmshorn widerrechtlich Betäubungsmittel (BtM) verschafft haben, und …
Sonderzahlung: Neue Vorgaben zum Kürzen
In einer Woche ist es so weit: Der neue Bundesrahmentarifvertrag (BRTV), auf den sich die Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher …
Notfallreform: Die zweite Offizin kommt
Das Kabinett hat die Notfallreform beschlossen. Mit Folgen für die Apotheken: Die sind nicht nur Teil der Notfallversorgung in den …