Corona-Lockerungen in drei Schritten
Wir befinden uns in einer neuen Phase der Pandemie – der Lockerungen in drei Schritten, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben. Ab dem 20. März laufen alle Schutzmaßnahmen aus. Weil sich aber die Pandemie nicht nach dem Kalender richtet, werden verschiedene Basisschutzmaßnahmen erhalten bleiben.
Die Corona-Regeln zeigen die erhoffte Wirkung und die Omikron-Welle scheint ihren Höhepunkt in vielen Teilen Deutschlands überschritten zu haben. Weil die Infektionszahlen zwar noch hoch sind, aber nicht mehr steigen, können die ersten Beschränkungen aufgehoben werden. Gleichzeitig sollen aber so viele flankierende Maßnahmen wie nötig aufrechterhalten werden, um das Erreichte nicht zu gefährden und die Bürger:innen weiterhin vor schweren Verläufen möglichst gut zu schützen, so Bundeskanzler Olaf Scholz. „Wir haben verdient, dass es besser wird.“
Bis zum 20. März soll in drei Schritten ein großer Teil der Beschränkungen zurückgenommen werden. „Es geht ja vielen Bürgerinnen und Bürger so wie mir“, sagte Scholz, „irgendwie haben wir nach diesen langen zwei Jahren auch verdient, dass es wieder besser wird.“
Corona-Lockerungen in drei Schritten
Und das sind die Öffnungsschritte, die Bund und Länder vereinbart haben:
Schritt 1
Ab sofort soll wieder allen Personen bundesweit der Zugang zum Einzelhandel ohne Kontrollen möglich sein – die Maskenpflicht bleibt aber bestehen. Außerdem sollen wieder private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene ohne Begrenzung stattfinden können. Kommt eine nicht-geimpfte Person dazu, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte.
Schritt 2
Ab dem 4. März soll in der Gastronomie und bei Übernachtungsangeboten die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gelten. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet. Außerdem sollen bei überregionalen Großveranstaltungen wieder mehr Personen zugelassen werden. In Innenräumen ist eine maximale Auslastung von 60 Prozent gestattet, außen von 75 Prozent.
Schritt 3
Ab dem 20. März sollen alle strengeren Schutzmaßnahmen – wie Zugangsbeschränkungen – entfallen, vorausgesetzt die Situation in den Krankenhäusern lässt dies zu. Auch die Homeoffice-Pflicht endet – das Angebot durch Arbeitgebende kann aber weiterhin bestehen bleiben.
Auch nach dem Auslaufen der tiefgreifenden Corona-Regeln sollen Basisschutz-Maßnahmen wie etwa die AHA-Regeln erhalten bleiben. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen. Für diese Regelung muss der Bundestag aber noch eine gesetzliche Grundlage schaffen.
„Vor jedem Schritt soll überprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen der Lage angemessen sind. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den Bundesländern“, informiert die Bundesregierung.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
„PTA sind Universaltalente.“
Impfen in der Apotheke kann ein Gamechanger sein. Denn das niedrigschwellige Angebot kann dazu beitragen, die Impfquoten zu steigern. Aber …
Arbeitszeugnis verweigert: Haftstrafe für Chef:innen?
Steht für Angestellte ein Jobwechsel an, haben sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, und zwar in wohlwollender Form. Das gilt sowohl …
Assistierte Telemedizin in Apotheken: Vorgaben sollen bis 31. März stehen
Viel Zeit bleibt nicht mehr. GKV-Spitzenverband und DAV haben noch bis zum 31. März Zeit, sich auf Vorgaben und Details …