Compensan: Wie hoch ist die Zuzahlung?
Für Compensan (Morphinsulfat, G.L. Pharma GmbH) gelten ab dem 1. Mai drei neue Sonder-PZN. Auseinzelung und Einzelimport müssen dann nicht mehr per spezieller PZN dokumentiert werden. So weit, so bekannt. Offen war bislang die Frage nach der Zuzahlung bei Compensan.
Der Lieferengpass bei Substitol (Mundipharma) dauert an. Der Import von Compensan aus Österreich schließt die Versorgungslücke, und zwar bereits seit Juli 2021. Das Arzneimittel wird in den benötigten Mengen gemäß § 73 Absatz 3 AMG durch den Importeur AEP GmbH (Alzenau, Bayern) an bestellende Apotheken geliefert.
Der GKV-Spitzenverband hat sich für die kurzfristige Einführung der Sonder-PZN bereiterklärt und verzichtet für Compensan-Rezepte auf den Hash-Code sowie auf die Z-Daten.
Das sind die drei Sonder-PZN:
- Compensan 100 mg 1 Retardtablette – 17716636 (Verwendungszweck: Abrechnung von Compensan aufgrund des Lieferengpasses von Substitol)
- Compensan 200 mg 1 Retardtablette – 17716671 (Verwendungszweck: Abrechnung von Compensan aufgrund des Lieferengpasses von Substitol)
- Compensan 300 mg 1 Retardtablette – 17716694 (Verwendungszweck: Abrechnung von Compensan aufgrund des Lieferengpasses von Substitol)
Beispiel: Abgabe von 10 Compensan 200 mg Tabletten
Rezeptzeile: PZN = 17716671 – Mengenfaktor 10 – Taxe: vereinbarter Preis
BtM-Gebühr nicht vergessen.
Die Zuzahlung muss manuell durch die Apotheke berechnet werden. Die Apothekensoftware kann hier nicht unterstützen, wie der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt informiert.
Wie hoch die Zuzahlung bei Compensan für die Patient:innen ausfällt, konnte nun geklärt werden. Die Summe berechnet sich aus dem Zeilenwert und beträgt 10 Prozent – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.
„Die Berechnung der Zuzahlung muss nach wie vor seitens der Apotheken manuell erfolgen und auf die Verordnung aufgetragen werden“, so der LAV.
Substitol (Morphinsulfat, Mundipharma) ist seit Sommer 2021 auf der Lieferengpassliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden. Der Grund: Produktionsprobleme – „Probleme bei der Chargenprüfung.“ Das Arzneimittel ist zugelassen zur „oralen Substitutionsbehandlung von Erwachsenen mit Opioidabhängigkeit im Rahmen medizinischer und umfassender psychosozialer Maßnahmen.“
„Die derzeitigen Produktionsprobleme haben es uns nicht erlaubt, die Meldung über den Lieferengpass aufzuheben. In Erfüllung unserer Verpflichtung, dem BfArM rechtzeitig und regelmäßig Lieferengpässe zu melden, mussten wir die Lieferverzugsmeldung für alle aktiven Stärken von Substitol leider bis Ende Juni 2022 verlängern“, teilt Mundipharma mit. „Die unregelmäßigen und stark reduzierten Mengen können wir derzeit nur in den Klinikmarkt liefern.“
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