Ciao, „gelber Schein“: Elektronische AU kommt – oder doch nicht?
Ab dem 1. Oktober sollen Ärzt:innen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für erkrankte Arbeitnehmer:innen digital ausstellen. Also macht die elektronische AU endlich Schluss mit der Zettelwirtschaft? Spoiler-Alarm: Freu dich am besten nicht zu früh.
Alles auf digital: Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorangetrieben werden. Neben dem E-Rezept gehört dazu auch die elektronische AU. Während ersteres noch bis zum Jahreswechsel auf sich warten lässt, dürfte es mit der „eAU“ schon in Kürze losgehen – ähnlich wie bei den digitalen Arzneimittelverordnungen allerdings nur schrittweise. Fest steht: der „gelbe Schein“, wie du die AU bisher kennst, ist ab Oktober Geschichte.
Aber der Reihe nach: Was ist überhaupt eine elektronische AU? Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich um eine Krankmeldung im Digitalformat. Damit wird der gesamte Prozess rund um die AU vor allem für Patient:innen vereinfacht. Denn diese soll künftig automatisch digital von der Praxis über die Krankenkasse bis zum Arbeitgeber übermittelt werden – ganz ohne dreifache Papier-Ausführung.
Bevor es soweit ist und du dich praktisch um nichts mehr kümmern musst, dauert es jedoch noch. Denn in wenigen Wochen startet zunächst Phase 1 der elektronischen AU – die automatische Übermittlung deiner Krankmeldung von der Praxis an die Krankenkasse. Für die Weitergabe deiner AU an den/die Arbeitgeber:in bist weiterhin du verantwortlich. Dafür bekommst du in der Praxis eine vereinfachte Form deiner AU in Form eines Papier-Ausdrucks, den du dem/der Chef:in vorlegen musst.
Ab Juli 2022 soll dann auch das Übermitteln der Krankmeldung von der Krankenkasse an den/die Arbeitgeber:in möglich sein. Auf deinen Wunsch kannst du aber auch beim Papier-Format bleiben. „Vertragsärztinnen und -ärzte sind weiterhin verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch der Patienten wird auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt“, heißt es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Wichtig: Die elektronische AU ersetzt nicht deine Krankmeldung in der Apotheke. Bist du gesundheitlich angeschlagen, musst du dich weiterhin bei deine/r Chef:in abmelden, bevor du dich auf dem Weg zum/zur Ärzt:in machst.
Ursprünglich war der erste Schritt der Einführung der elektronischen AU bereits für den 1. Januar 2021 geplant. Aufgrund der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie und technischen Verzögerungen wurde der Start auf den 1. Oktober verschoben. Ärztevertreter:innen sehen jedoch auch für diesen Termin Schwarz und befürchten ein ähnliches Chaos wie beim E-Rezept. Denn in vielen Praxen fehle zum Ausstellen der elektronischen AU noch immer die notwendige Soft- und Hardware. Ein erster Feldtest soll nach einigen Verzögerungen in der zweiten Augusthälfte starten. Dieser sei jedoch laut KBV zeitlich zu knapp angelegt, um Probleme und Fehler vor dem offiziellen Start noch effektiv beheben zu können. Es bleibt also spannend rund um die elektronische AU.
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