Chargen-Doku: „STELLEN“ wird verlängert
Zum Jahresende läuft die Übergangsregelung für die Chargendokumentation für patientenindividuell verblisterte Arzneimittel aus. Weil die technischen Voraussetzungen bis zum Stichtag nicht umgesetzt sein werden, soll die Ausnahmeregelung „STELLEN“ anstatt der Charge erneut verlängert werden.
Mit der Einführung des E-Rezeptes wurde die Übermittlung der Chargenbezeichnung für das abgegebene Arzneimittel verpflichtend. Bei der Rezeptbelieferung kann die Übermittlung durch Scannen des Securpharm-Codes erfolgen. Das klappt zwar im Tagesgeschäft, ist aber in einigen Fällen nicht möglich, beispielsweise bei der Heimversorgung/Verblistern. Denn die Vorgabe ist im Rahmen der Arzneimittel-Verblisterung nicht bereits zum Abrechnungszeitpunkt umsetzbar, da die tatsächlich verwendete Charge erst zum Zeitpunkt der Verblisterung feststeht.
Darum wurde für den Fall eine Ausnahmeregelung vereinbart – vor rund zwei Jahren. Doch noch immer sind die technischen Voraussetzungen nicht geschaffen. Daher soll die Ausnahmeregelung erneut verlängert werden. Bis Ende 2026 soll weiterhin anstelle der tatsächlichen Chargenbezeichnung das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld eingetragen werden können. Das hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nach ihrem Besuch Ende Oktober bei der Kosmas Apotheke MACHE in Ostfildern-Nellingen bekanntgegeben.
„Die Ministerin ist nach Ostfildern gekommen, um hinzuhören, wo genau in der Praxis der Schuh drückt und hat umgehend reagiert”, so der Esslinger CDU-Landtagsabgeordnete Andreas Deuschle, der die Bundesministerin in die Ostfilderner Apotheke eingeladen hatte. „Das ist zupackende Politik für Apotheken, die wir brauchen, wenn wir unser Gesundheitswesen zukunftsfähig aufstellen wollen!“
„Das ist die Art von lösungsorientierter, pragmatischer Politik, die wir als Vor-Ort-Apotheken und auch die vielen Patienten, die sich tagtäglich auf uns verlassen, benötigen. Diese entschiedene Herangehensweise schreibt der Versorgungssicherheit der Bevölkerung einen höheren Wert zu als bloßen Abrechnungsmodalitäten mit den Krankenkassen“, lobt Stephan Mache, Inhaber der Apotheke in Ostfildern.
Die Kosmas Apotheke MACHE gehört zu den ersten Apotheken in Deutschland, die vor mehr als 15 Jahren mit der Verblisterung begonnen haben und ist bis heute eine der wenigen bundesweit, die dies in einem großen, professionellen Umfang anbietet.
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