CBD: Wie ist die Rechtslage?
CBD-Präparate sind im Trend. Cannabidiol-haltige Produkte sind unter anderem als Lebensmittel, Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel im Handel. Für Kopfzerbrechen sorgt immer wieder die Rechtslage. Mehr dazu erfährst du schon bald im APOTHEKE ADHOC Webinar „CBD im Fokus – Spagat zwischen Hype und Realität“.
CBD und Extrakte werden entsprechend des Novel-Food-Katalogs der Europäischen Union als neuartig eingestuft. Als Novel Foods werden Lebensmittel bezeichnet, für die kein nennenswerter menschlicher Verzehr vor dem 15. Mai 1997 innerhalb der EU belegt ist. Die Verordnung trat am 31. Dezember 2015 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 in Kraft. Lebensmittel, die unter die Novel-Food-Verordnung fallen, sind gemäß EU-Verordnung (Nummer 2015/2283) in der Europäischen Union zulassungspflichtig.
Daher gilt: CBD-Produkte sind als Lebensmittel, Nahrungsmittel oder Nahrungsergänzung nicht verkehrsfähig – für Novel Food gibt es derzeit noch keine Zulassung. Arzneimittel sind zulassungspflichtig und liegt der THC-Gehalt in einem CBD-Produkt über 0,2 Prozent, fällt dieses unter das Betäubungsmittelgesetz. Kosmetische Mittel sind nur gestattet, wenn sie nur der kosmetischen Anwendung dienen, per Definition kein BtM, kein Arzneimittel, kein Lebensmittel und kein Neuartiges Lebensmittel sind.
Kosmetika finden insbesondere bei Sportler:innen Anwendung. CBD-Gele sollen die Regeneration bei Muskelkater unterstützen und Verspannungen und Gelenkbeschwerden lindern können.
Wie in der Apotheke rechtlich compliant beraten werden kann, bei welchen CBD-Produkten die Apothekenqualität sichergestellt ist und auf welche weiteren Punkte im Apothekenalltag im Umgang mit CBD geachtet werden muss, erfährst du im APOTHEKE ADHOC Webinar „CBD im Fokus – Spagat zwischen Hype und Realität“ am 15. Februar 2023, live um 20 Uhr.
Was: APOTHEKE ADHOC Webinar „CBD im Fokus – Spagat zwischen Hype und Realität“
Wann: 15. Februar 2023, live um 20 Uhr
Wer: Alexander Daske, Apotheker/Cannabis Berater, Stephan Kramer, Cannabis-Unternehmer & Geschäftsführer der Rosales Health & Beauty GmbH, Kevin Winkens CrossFit Athlet
Macht dir deine Schicht in der Apotheke einen Strich durch die Rechnung und du kannst nicht live dabei sein? Keine Panik! Alle Inhalte stehen anschließend auch zum Streamen für dich bereit.
APOTHEKE ADHOC Webinar ist das kostenlose E-Learning-Angebot für Apothekenteams – powered by APOTHEKE ADHOC und PTA IN LOVE. Die Registrierung ist 24/7 unter webinar.apotheke-adhoc.de möglich.
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