Bundesrat zur PTA-Reform: Vergütung und Kompetenzen
Das PTA-Reformgesetz stand heute auf der Agenda des Bundesrates. Seit 22 Jahren blieb die Ausbildung unverändert. Dass sich etwas ändern muss, sieht auch der Bundesrat, auch in Bezug auf erweiterte Kompetenzen und die Pflicht zur Beaufsichtigung.
Barbara Klebsch (CDU) aus Sachsen verdeutlichte vor der Abstimmung die Notwendigkeit einer Novellierung und Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung. Schließlich hätten sich die Anforderungen an das Berufsbild geändert, somit müsse die Ausbildung nachziehen. „Ja, es ist unstrittig, dass Berufsbild und Ausbildung angepasst werden müssen.“ Ein neues und modernes PTA-Gesetz müsse auch andere Punkte beachten, denn auch außerhalb habe sich die Situation im Ausbildungsmarkt gedreht: Der demographische Wandel bedeute einen Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich.
Den Gesetzentwurf gelte es kritisch zu beleuchten, so Klebsch. „Wir müssen uns Zeit nehmen und zusammen überlegen, ob der Entwurf den Anforderungen gerecht wird.“ Vorrangig seien vier Punkte:
- Kompetenzerweiterung für PTA, ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Berufsbildes
- Vergütung über die gesamte Ausbildungsdauer
- Schulgeldfreiheit
- Verzahnung von Theorie und Praxis über eine Ausbildungsdauer von drei Jahren
Klebsch sprach sich für eine Kompetenzerweiterung aus, aber ohne eine Streichung anderer Fächer. Die Ausbildungskosten seien ein neuralgischer Punkt für die Azubis. Bei der Ausbildung zur PKA sei eine Verzahnung von Theorie und Praxis sowie eine Vergütung bereits erfolgreich umgesetzt worden, das könne man auch bei PTA nachholen. Nicht verschweigen wollte Klebsch eine Kostenbeteiligung auf Bundesebene: Für alle Gesundheitsfachberufe ist eine Schulgeldfreiheit vorgesehen. Dem werde der Gesetzesentwurf nicht gerecht: „Warum sollte bei der PTA-Reform etwas nicht gelingen, was bei anderen Gesundheitsberufen bereits gelungen ist? Ich möchte verhindern, dass PTA ein Gesundheitsfachberuf zweiter Klasse wird. Ich möchte verhindern, dass wir langfristige Versorgungsprobleme in den Apotheken schaffen.“
Mehrheit für Ausbildungsvergütung
In dem Punkt konnten die Mitglieder des Bundesrats überzeugt werden. Die Mehrheit hat für eine Ausbildungsvergütung von Beginn an sowie das Streichen von Schuldgeld abgestimmt. Auch für eine Ausbildungsdauer von drei Jahren mit Theorie und Praxis im Wechsel wurde mit einer Mehrheit abgestimmt.
Ausweitung der Kompetenz
Eine Mehrheit hat auch für eine Ausweitung der Kompetenzen für PTA gestimmt. Klebsch hatte zuvor betont, dass die Qualität der Ausbildung besondere Berücksichtigung finden müsse. Ein modernes Berufsbild müsse für die kommenden Fachkräfte attraktiv sein und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Sonst sei die Ausbildung nicht konkurrenzfähig.*
*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Beitrags hatte geheißen, dass die Einschränkungen bezüglich der Arbeit unter Aufsicht keine Mehrheit gefunden haben.
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