Bundesrat stimmt zu: ALBVVG kommt
Das Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) hat den Bundesrat passiert und kann somit nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für die Apotheken gibt es damit 50 Cent mehr, dazu Austauschfreiheiten, Retaxschutz und den Wegfall der Präqualifizierung.
Lieferengpässe seien kein Novum – aber die in der Vergangenheit angestoßenen Maßnahmen hätten keine ausreichende Besserung gebracht, so Sabine Dittmar, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). Seit der Pandemie hätten Engpässe zugenommen. Stand jetzt seien rund 500 Arzneimittel nicht lieferfähig. Das ALBVVG solle die Lage entschärfen und die Versorgung mittel- und langfristig verbessern.
Über das ALBVVG würden Anreize geschaffen, die Wirkstoffproduktion nach Europa zurückzuholen, so Dittmar. Den Start machten Antibiotika, Krebsmittel sollen nachziehen: Hersteller, die einen Zuschlag bekommen, müssen die Hälfte der Produktion in Europa sicherstellen. Wenn Rabattverträge geschlossen werden, müsse sichergestellt werden, dass auch geliefert werden kann. Darum soll eine Bevorratung von sechs Monaten verpflichtend sein. Firmen, die diese Bevorratung nicht garantieren können, können folglich keinen Zuschlag erhalten. Zudem werde das enge Korsett aus Fest- und Rabattverträgen bei Kinderarzneimitteln gelockert.
Apotheker:innen würden über das ALBVVG mehr Beinfreiheit erhalten, die bewährten Austauschregeln aus der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsveordnung würden größtenteils verstetigt – weniger Bürokratie bei Präqualifizierung sowie Retaxschutz. Dies sichere die Arzneimittelversorgung. Apotheken können im Falle einer Nichtverfügbarkeit ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben und auch Nullretaxationen werden eingeschränkt, beispielsweise wenn die Dosierung fehlt oder die Abgabefrist von 28 Tagen um drei Tage überschritten wurde – mit Ausnahme von Verordnungen, die eine verkürzte Lieferfrist vorschreiben.
Und auch das Drug-Checking ist im ALBVVG verankert, um Konsumierende besser aufzuklären und Todesfälle zu verhindern. Der Antrag aus Bayern, den Passus zu entfernen, wurde abgelehnt.
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