Bundesrat stimmt gegen PTA-Vertretung: „PTA wird Verantwortung nicht zugetraut.“
Am Freitag hat der Bundesrat gegen die geplante PTA-Vertretung gestimmt. Der Bundesverband der PTA (BVpta) ist enttäuscht – über die ablehnende Haltung und das Signal, dass über die Berufsgruppe entschieden wird, ohne sich ernsthaft mit Entwicklungs- und Zukunftsperspektiven zu befassen.
Der Kabinettsentwurf enthält eine abgespeckte Version der PTA-Vertretung – begrenzt auf Apotheken im ländlichen Raum, aber weitherin für maximal 20 Tage im Jahr. Neu sind eine Erprobungsphase und eine Genehmigung, die im neuen § 29 Apothekengesetz (ApoG) verankert werden sollten. Doch im Bundesrat bekam das Vorhaben keine Mehrheit.
Als „kompliziert und ohne Nutzen“ hatte Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) die PTA-Vertretung bezeichnet und im Bundesrat klargemacht: „Wir lehnen die zeitweise Leitung der Apotheke durch pharmazeutisch-technische Assistenten ab. Diese Verantwortung gehört in die Hände approbierter Apothekerinnen und Apotheker. Ohne ihre wissenschaftliche Ausbildung kann der heilberufliche Anspruch der Apotheke nicht in gleicher Weise gewährleistet werden.“
Zwar hatte BMG-Staatssekretät Dr. Georg Kippels (CDU) betont, dass die Regelung „notwendig und folgerichtig“ ist, dennoch „erhielt das Vorhaben keine Mehrheit. „Diese Regelung ist keine Absenkung des Qualitätsstandards und insbesondere auch keine Aushöhlung der Kompetenz des Apothekers. Sie stellt nur eine pragmatische Antwort auf die Versorgungs- und Personalrealität in Deutschland dar.“
Der BVpta zeigt sich enttäuscht über die Ablehnung, die unter anderem mit der unterschiedlichen Qualifikation von PTA und approbierten Apotheker:innen sowie möglichen Risiken für Arzneimittelsicherheit und Beratungsqualität begründet werde. Der BVpta teile die Einschätzung, dass diese Qualifikationsunterschiede klar benannt und respektiert werden müssen, sieht darin jedoch keinen Widerspruch zu einer streng geregelten, qualifikationsgebundenen PTA-Vertretung.
„Wir haben von Anfang an betont: Eine PTA-Vertretung darf keine Gleichsetzung mit der Approbation sein. Genau deshalb haben wir uns für eine verbindliche Weiterqualifizierung, klare Zuständigkeiten und enge Grenzen ausgesprochen.“
Weiter heißt es: „Aus Sicht des Verbandes ist es enttäuschend, dass der Bundesrat die PTA-Vertretung pauschal ablehnt, anstatt die ursprünglich vorgesehenen qualitativen Sicherungsmechanismen weiterzuentwickeln.“ Dass sich der Bundesrat auch gegen diese sehr restriktive Regelung positioniert, lasse aus Sicht des BVpta nur einen Schluss zu: „Den PTA wird diese Verantwortung offenbar nicht zugetraut.“
Die Ablehnung ist aus Sicht des BVpta ein wiederholtes Signal, dass über die Berufsgruppe der PTA entschieden wird, ohne sich ernsthaft mit Entwicklungs- und Zukunftsperspektiven zu befassen. „Die Vertretung war für uns nie das einzige Ziel: wir waren offen für Alternativen, für andere Wege der Weiterqualifizierung und Aufgabenerweiterung. Doch statt Lösungen oder neuer Angebote erleben wir erneut Stillstand. So gehen wir am Ende komplett leer aus.“
„Ein kategorisches Nein hilft weder den Apotheken vor Ort noch der Versorgung der Patient:innen. Was wir brauchen, sind tragfähige Konzepte mit klaren Qualifikationsanforderungen, nicht Stillstand.“
Im parlamentarischen Verfahren werde der BVpta nochmals an die Abgeordneten appellieren, die Diskussion über die PTA-Vertretung offen, faktenbasiert und ohne Vorfestlegung zu führen.
„Jetzt darf es nicht beim Abwarten bleiben. Der Bundestag hat nun die Chance, eine Lösung zu entwickeln, die Qualität sichert, Verantwortung klar regelt und den PTA-Beruf nicht ausbremst, sondern sinnvoll weiterentwickelt, im Schulterschluss mit der Apothekerschaft.“
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