Botox im Hinterzimmer: PKA verurteilt
Weil sie im Hinterzimmer einer Krefelder Apotheke Botox-Spritzen gesetzt hat, ist eine Apotheken-Angestellte zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Krefelder Amtsgericht verhängte am Mittwoch einen entsprechenden Strafbefehl gegen die 30-Jährige, nachdem diese nicht zur Verhandlung erschienen war.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihr einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz zur Last gelegt. Ohne Zulassung hatte die pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte im Hinterzimmer der Apotheke und bei sich daheim Frauen in 23 Fällen Botox, Hyaluron und Cortison gespritzt.
So habe sie mindestens 1.225 Euro nebenbei verdient. Nun muss sie als Geldauflage 2.500 Euro an die Staatskasse zahlen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte sich die 30-Jährige am Mittwoch zwar kurzfristig krank gemeldet, dabei aber ihre Verhandlungsunfähigkeit nicht nachgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr aus dieser Kategorie
Heute um 13 Uhr: APOTHEKE LIVE zur PTA-Vertretung
Neben der ausbleibenden Honorarerhöhung sorgt bei der geplanten Apothekenreform vor allem die PTA-Vertretung für Diskussionen. Zwar soll diese nur in …
Wann gilt Urlaub als genehmigt?
Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr und bei vielen Angestellten laufen die Planungen für die Erholungszeit bereits auf Hochtouren. …
Weigerung gegen Gendern: (k)ein Kündigungsgrund?
Das Verwenden einer möglichst geschlechtergerechten Sprache – Gendern – wird immer wieder diskutiert, ob im Privatleben oder am Arbeitsplatz. Fest …









