Botox im Hinterzimmer: PKA verurteilt
Weil sie im Hinterzimmer einer Krefelder Apotheke Botox-Spritzen gesetzt hat, ist eine Apotheken-Angestellte zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Krefelder Amtsgericht verhängte am Mittwoch einen entsprechenden Strafbefehl gegen die 30-Jährige, nachdem diese nicht zur Verhandlung erschienen war.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihr einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz zur Last gelegt. Ohne Zulassung hatte die pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte im Hinterzimmer der Apotheke und bei sich daheim Frauen in 23 Fällen Botox, Hyaluron und Cortison gespritzt.
So habe sie mindestens 1.225 Euro nebenbei verdient. Nun muss sie als Geldauflage 2.500 Euro an die Staatskasse zahlen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte sich die 30-Jährige am Mittwoch zwar kurzfristig krank gemeldet, dabei aber ihre Verhandlungsunfähigkeit nicht nachgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr aus dieser Kategorie
Neue ePA-Funktionen ab 2026: Apotheken können OTC-Präparate eintragen
Seit Ende April ist die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit verfügbar, ab Oktober wird die Nutzung Pflicht. Neue Funktionen sind für …
Kündigung: 28-Tage-Frist zählt
Stolperfalle Kündigung: Der Wunsch zum Beenden eines Arbeitsverhältnisses muss nicht nur schriftlich, sondern auch fristgerecht geäußert werden. Doch dabei heißt …
Neue Noweda-Kampagne zur Stärkung der Apotheken
„In den vergangenen Jahren hat die Politik die Apotheken extrem vernachlässigt“, sagt Noweda-Chef Dr. Michael Kuck. Und trotz der im …