Botendiensthonorar in Gefahr?
Die Verstetigung des Botendiensthonorars wackelt. Wie APOTEHKE ADHOC berichtet, soll die Vergütung in Höhe von 2,50 Euro wieder aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) gestrichen werden. Sie soll zwar in das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) aufgenommen werden, dies ist aber nur durch Änderungsanträge möglich, denn das VOASG wurde bereits vom Kabinett beschlossen.
Eigentlich war ein lückenloser Übergang der Botendienstvergütung geplant – wenn auch nicht in voller Höhe. Bis Ende September erhalten Apotheken fünf Euro plus Umsatzsteuer für den Botendienst. Der Entwurf des KHZG sah ab Oktober eine Halbierung des Honorars vor. Doch wie APOTHEKE ADHOC mitteilt, wird der Passus aus dem Entwurf gestrichen und soll stattdessen im VOASG einen Platz finden. Der Grund für den Wechsel bleibt offen. Dem Vernehmen nach soll es Widerstand aus dem für die Apothekenhonorierung zuständigen Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gegeben haben. Auch den Krankenkassen ist die Vergütung ein Dorn im Auge. Diese hatten die Mehrkosten von circa 75 Millionen Euro pro Jahr bereits seit Längerem kritisiert.
Die Hoffnung stirbt zuletzt – Spekulationen erlaubt
Wird das Botendiensthonorar in das VOASG überführt, sind Änderungsanträge nötig, denn das Gesetz wurde bereits vom Kabinett beschlossen. Eine Verstetigung der Vergütung ab Oktober ist also voraussichtlich nicht in Sicht.
Eine Alternative wäre die Entfristung in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die die Vergütung bislang regelt. Je Lieferort und Tag können seit dem 22. April 2020 im Zuge der Corona-Pandemie 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zulasten der Kasse abgerechnet werden. Allerdings ist die Vergütung bis Ende September befristet. Würde das BMG eine Entfristung vorsehen, wäre eine lückenlose Vergütung möglich – auch in reduzierter Höhe – hier müsste jedoch das BMWi zustimmen.
Botendienst als neue pharmazeutische Dienstleistung? Bisher sollten die Kassen das Botendiensthonorar zusätzlich zu den im VOASG vorgesehenen 150 Millionen Euro für neue pharmazeutische Dienstleistungen zahlen. Weil die Kassen die Kosten ohnehin kritisieren, wäre es nicht auszuschließen, dass der Botendienst aus dem Topf gezahlt werden soll und Apotheken somit 75 Millionen Euro weniger für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen zur Verfügung hätten.
Wie es also mit dem Botendiensthonorar weitergeht, ist noch offen.
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