Botendienst-Pauschale: 250 Euro für 18.965 Apotheken
Es ist so weit! Die einmalige Botendienst-Pauschale in Höhe von 250 Euro ist zum Greifen nah. Die Summe war ursprünglich als Anschubfinanzierung für die Apotheken gedacht, auf die Auszahlung mussten die Apotheken jedoch warten. Jetzt steht fest: Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes hat am vergangenen Freitag die erste Auszahlung angewiesen.
Bis zum 30. September 2020 wird der Botendienst noch vergütet. Wie es dann weitergeht, ist noch unklar. Was jedoch feststeht, ist, dass die einmalige Botendienst-Pauschale in Höhe von 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer endlich ausgezahlt wird. 18.965 Apotheken, die im Zeitraum vom 22. April bis 30. Juni 2020 die Voraussetzungen zur Zahlung der Anschubfinanzierung erfüllt haben, müssen nicht länger warten. Anspruchsberechtige Apotheken für den Zeitraum Juli bis September müssen sich noch bis Dezember gedulden.
„Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes hat heute die erste Auszahlung der einmaligen Botendienst-Pauschale angewiesen“, teilte die ABDA am vergangenen Freitag mit. „Nach erfolgtem Zahlungseingang seitens des GKV-Spitzenverbandes sei die Auszahlung der einmaligen Botendienst-Pauschale in Höhe von 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erfolgt“, heißt es weiter.
Der einmalige Zuschlag galt mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung als Anschubfinanzierung für die Ausstattung des Botendienstes mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln, um das Infektionsrisiko durch Minimierung der Patientenkontakte zu reduzieren.
Anspruch haben Apotheken, die im Zeitraum zwischen dem 22. April und dem 30. September 2020 Humanarzneimittel zulasten der Kasse im Botendienst abgeben und die Leistung im genannten Zeitraum unter der Sonder-PZN 06461110 abgerechnet haben. Die Auszahlung erfolgt allerdings gestaffelt.
Einen Antrag müssen die berechtigten Apotheken nicht stellen. Allerdings wird die Zahlung um fünf Euro gekürzt, die als Aufwandspauschale draufgehen.
„Es ist kein Antragsverfahren nötig. Alle Apotheken, die mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben, bekommen die Überweisung. Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV garantiert eine schnelle und bürokratiearme Abwicklung. Die 5 Euro Aufwandspauschale, die er dafür in Abzug bringen muss, halte ich für gut vertretbar“, sagte der DAV-Vorsitzender Fritz Becker.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Bundestagswahl 2025: Das planen die Parteien beim Thema Arbeit
Der Countdown zur Bundestagswahl 2025 läuft und am 23. Februar bist du mit deiner Stimme gefragt. Neben wirtschaftlichen Aspekten, Klima- …
Mehr Essensgeld für PTA: Steuerfreier Zuschuss erhöht
Wollen Chef:innen PTA und andere Apothekenangestellte angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten entlasten, kommen dafür verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Wird das sogenannte Essensgeld …
Bundestagswahl 2025: Erst- und Zweitstimme im Schnellcheck
In rund zwei Wochen ist es so weit: Die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag finden am 23. Februar statt und …