Botendienst-Pauschale: 250 Euro für 18.965 Apotheken
Es ist so weit! Die einmalige Botendienst-Pauschale in Höhe von 250 Euro ist zum Greifen nah. Die Summe war ursprünglich als Anschubfinanzierung für die Apotheken gedacht, auf die Auszahlung mussten die Apotheken jedoch warten. Jetzt steht fest: Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes hat am vergangenen Freitag die erste Auszahlung angewiesen.
Bis zum 30. September 2020 wird der Botendienst noch vergütet. Wie es dann weitergeht, ist noch unklar. Was jedoch feststeht, ist, dass die einmalige Botendienst-Pauschale in Höhe von 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer endlich ausgezahlt wird. 18.965 Apotheken, die im Zeitraum vom 22. April bis 30. Juni 2020 die Voraussetzungen zur Zahlung der Anschubfinanzierung erfüllt haben, müssen nicht länger warten. Anspruchsberechtige Apotheken für den Zeitraum Juli bis September müssen sich noch bis Dezember gedulden.
„Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes hat heute die erste Auszahlung der einmaligen Botendienst-Pauschale angewiesen“, teilte die ABDA am vergangenen Freitag mit. „Nach erfolgtem Zahlungseingang seitens des GKV-Spitzenverbandes sei die Auszahlung der einmaligen Botendienst-Pauschale in Höhe von 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erfolgt“, heißt es weiter.
Der einmalige Zuschlag galt mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung als Anschubfinanzierung für die Ausstattung des Botendienstes mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln, um das Infektionsrisiko durch Minimierung der Patientenkontakte zu reduzieren.
Anspruch haben Apotheken, die im Zeitraum zwischen dem 22. April und dem 30. September 2020 Humanarzneimittel zulasten der Kasse im Botendienst abgeben und die Leistung im genannten Zeitraum unter der Sonder-PZN 06461110 abgerechnet haben. Die Auszahlung erfolgt allerdings gestaffelt.
Einen Antrag müssen die berechtigten Apotheken nicht stellen. Allerdings wird die Zahlung um fünf Euro gekürzt, die als Aufwandspauschale draufgehen.
„Es ist kein Antragsverfahren nötig. Alle Apotheken, die mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben, bekommen die Überweisung. Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV garantiert eine schnelle und bürokratiearme Abwicklung. Die 5 Euro Aufwandspauschale, die er dafür in Abzug bringen muss, halte ich für gut vertretbar“, sagte der DAV-Vorsitzender Fritz Becker.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Arbeitsschutz: Chef:innen müssen auch vor psychischen Belastungen schützen
Lieferengpässe, wütende Kund:innen und immer mehr Aufgaben: Die Arbeit in der Apotheke stellt PTA täglich vor Herausforderungen – sowohl körperlich …
Krank beim Feiern erwischt: Frau kassiert Kündigung
Krankgeschrieben bedeutet nicht automatisch, dass du Stubenarrest hast und nur das Bett hüten musst. Spaziergänge an der frischen Luft und …
An der Uhr gedreht: Wenn der/die Chef:in Arbeitszeitbetrug begeht
Dass Arbeitszeitbetrug kein Kavalliersdelikt, sondern ein Kündigungsgrund ist, ist bekannt. Doch nicht nur Angestellte schummeln bei der Arbeitszeit. Was gilt, …