Botendienst-Honorar, pharmazeutische Dienstleistungen: Apothekenstärkungsgesetz beschlossen
Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) ist beschlossene Sache. Am Freitag hat der Bundesrat zugestimmt. Die ABDA ist zufrieden. Die Zustimmung „ist der Startschuss für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung.“
„Das Apothekenstärkungsgesetz kann nun für neue Zuversicht sorgen, da es ordnungspolitische, betriebswirtschaftliche und pharmazeutische Perspektiven aufzeigt. Apotheker und Patienten bekommen gemeinsam mehr Sicherheit für die Zukunft“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Das VOASG regelt die Wiederherstellung der bundesweiten Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel über das Sozialgesetzbuch, die dauerhafte Bezuschussung des Botendienstes der Apotheken sowie die Einführung von pharmazeutischen Dienstleistungen für gesetzlich krankenversicherte Patient*innen.
Apothekenstärkungsgesetz: Was wurde beschlossen?
Rx-Boni werden jetzt im Sozialgesetzbuch verboten – was jedoch nur für GKV-Versicherte gilt, der PKV-Bereich bleibt weiter außen vor. Das bedeutet: Für gesetzlich Versicherte gilt künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel – egal, ob die Präparate in der Vor-Ort-Apotheke oder in einer EU-Versandapotheke gekauft werden. Die Versender dürfen gesetzlich Versicherten keine Rabatte mehr auf Rx-Arzneimittel gewähren.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband sollen neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren, diese sollen honoriert werden. Insgesamt 150 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Mögliche pharmazeutische Dienstleistungen könnten die Medikationsanalyse, Arzneimitteltherapiesicherheit sowie Prävention oder Erfassung definierter Gesundheitsparameter für Kassenpatienten sein. „Die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen wie der Medikationsanalyse kann nicht nur Versorgungsdefizite beheben und unnötige Kosten für Krankenkassen einsparen, sondern auch den Apothekerberuf für den pharmazeutischen Nachwuchs attraktiver machen. Diese Leistungen müssen aber mit den Krankenkassen verhandelt werden. Das wird eine herausfordernde Aufgabe“, so Schmidt.
Das Botendienst-Honorar wurde verstetigt – 2,50 Euro können Apotheken nun dauerhaft für die Botendienstlieferung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln je Lieferort und Tag abrechnen.
„Wer sich als junger Apotheker mit sechsstelligen Kreditsummen für die Übernahme einer Apotheke auf dem Land verschuldet, braucht einen belastbaren Ausblick, wie er seine Patient*innen in zwei, fünf oder zehn Jahren versorgen kann“, sagt Schmidt mit Blick auf die schwierige Nachfolgersuche.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.
Mehr aus dieser Kategorie
Betriebsrat: Vorsicht in der Probezeit?
Der Betriebsrat kümmert sich als ehrenamtliche Interessenvertretung um die Belange und das Wohl von Angestellten und genießt somit eine besondere …
Wegen Arbeitszeitbetrug: Angestellter muss mehr als 20.000 Euro zahlen
Überwachung von Angestellten – ja oder nein? Geht es um den Verdacht von Arbeitszeitbetrug, kommt diese Frage immer wieder auf. …
Krankmeldung: An 30-Minuten-Regel denken
Können PTA und andere Apothekenangestellte aufgrund von Krankheit nicht zur Arbeit kommen, ist eine Abmeldung bei dem/der Chef:in Pflicht. Dass …