Die Vergütung von PoC-NAT-Tests wird befristet an die aktuelle Marktentwicklung angepasst, wie aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht. Mit 43,56 Euro pro PCR-Test scheint das Honorar aber noch immer nicht kostendeckend für die Apotheken.
PoC-PCR-Tests sind für die Apotheken ein Minusgeschäft. Das Honorar in Höhe von 30 Euro decke nicht einmal die Kosten für das Verbrauchsmaterial, so die Abda. Dafür würden rund 35 Euro anfallen – zuzüglich Personal, Testgerät und administrativer Aufwand. „Nicht ohne Grund werden ärztlicherseits für Selbstzahler momentan für PCR-Testungen regelmäßig Preise von über 70 Euro aufgerufen“, teilte die Abda Ende November in einer Stellungnahme mit.
Jetzt soll die Testverordnung angepasst werden, genau geht es um § 9 „Vergütung von Leistungen der Diagnostik mittels Nukleinsäurenachweis oder für eine variantenspezifische PCR-Testung“. Demnach soll ein PoC-NAT-Test mit 43,56 Euro vergütet werden, und zwar befristet: vom 1. Februar 2022 bis 31. März 2022.
Außerdem solle eine Verpflichtung medizinischer Labore, die hauptsächlich PCR-Testungen vornehmen, eingeführt werden. Die Labore sollen vorrangig Proben von Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, mobilen Pflegediensten und Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe sowie von vulnerablen Gruppen untersuchen. Zudem sieht der Referentenentwurf vor, eine regelhafte bestätigende PCR-Testung sowie die virusvariantenspezifische PCR-Testung nach § 4b zunächst auszusetzen. Für PoC-PCR-Tests, die direkt in der Apotheke durchgeführt werde, gilt die Vorgabe nicht. Apotheken müssen laut Referentenentwurf keine Priorisierung vornehmen.
Die PCR-Testkapazitäten sind begrenzt und Omikron treibt das Infektionsgeschehen. Niedersachen will einem Engpass an PCR-Tests mit zusätzlichen Testgeräten in den Apotheken entgegenwirken. Apotheken, die ein PCR-Testgerät anschaffen, können sich ab sofort 80 Prozent des Kaufpreises vom Land erstatten lassen. Insgesamt stehen dafür drei Millionen Euro zur Verfügung – pro Apotheke können bis zu 3.000 Euro in Anspruch genommen werden. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) erhoffe sich eine Steigerung der Testkapazität um knapp 20 Prozent – das entspreche rund 50.000 Tests pro Woche. Nordrhein-Westfalen will Niedersachsen nicht folgen. „Zurzeit plant Nordrhein-Westfalen kein entsprechendes Vorgehen.“ Der Apothekerverband Nordrhein hält dagegen. Eine Förderung der Geräteanschaffung sei wichtig, um sehr schnell ein flächendeckendes breites Angebot bei den gefragten PCR-Tests zu erreichen.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Elternzeit: Erlaubnis der Apothekenleitung Pflicht?
Mit der Elternzeit können sich Mütter und Väter eine berufliche Auszeit ermöglichen, um sich um ihren Nachwuchs zu kümmern – …
Überstunden: Wann fallen (keine) Steuern an?
Mehrarbeit lässt sich angesichts von Personalmangel und Co. für viele Apothekenangestellte oft nicht vermeiden. Diese sorgt immerhin für ein finanzielles …
Beschäftigungsverbot: Kein Erholungsbedürfnis = kein Urlaub?
Weil ein Fortsetzen der beruflichen Tätigkeit für einige Schwangere gefährlich werden kann, kommen mitunter Beschäftigungsverbote ins Spiel. Dass ausstehender Urlaub …