BfArM will Versorgungsmangel bei Kinderantibiotika aufheben
Weil es nur noch bei vereinzelten Antibiotikasäften für Kinder Einschränkungen in der Versorgung gibt, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorgeschlagen, den Versorgungsmangel aufzuheben. Der Beirat hat unter Auflagen zugestimmt.
Am 25. April 2023 wurde der Versorgungsmangel bei Kinderantibiotika bekanntgegeben. In der Herbst/Winter-Saison 2022/23 bestimmten Lieferausfälle bei Antibiotika- und Fiebersäften den Alltag und auch 2023/24 mussten Apotheken den Mangel verwalten. Für 2024/25 gab das BfArM Entwarnung. Jetzt soll der Versorgungsmangel ganz aufgehoben werden.
„Aufgrund der stabilen Prognose der Versorgung mit Antibiotikasäften im Winter 2024/2025 hat das BfArM vorgeschlagen, den aktuell bestehenden Versorgungsmangel aufzuheben“, heißt es im Kurzprotokoll des Beirates, der Ende März die Versorgungslage bewertet hat. Es werden nur noch vereinzelte Einschränkungen in der Verfügbarkeit für einzelne Wirkstoffe oder Stärken beobachtet. Zudem stehen im Falle eines Engpasses therapeutische Alternativen oder alternative Wirkstärken zur Verfügung. „Aufgrund der vorliegenden Datenlage ist die Versorgung auch für die nächsten Monate gesichert“, so die Expert:innen.
Der „Beirat zur Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind“ stimmt dem Vorhaben zu – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. So soll geprüft werden, wie viele Restbestände sich aktuell in Verkehr befinden. Zudem gelte für die Ware ein Regelungsbedarf.
Die Behebung des Versorgungsmangels soll in einem schrittweisen Prozess erfolgen. Im ersten Step sollen die Meldungen der Anhörung zur Dringlichkeitsliste aus April 2025 abgewartet werden, um die aktuellen Lagerbestände zu ermitteln. Parallel soll eine Abfrage beim Großhandel darüber erfolgen, wie viel importierte Ware sich noch im Umlauf befindet. Auf Basis dieser Informationen soll die Entscheidung über das Ende des Versorgungsmangels oder eine Einschränkung des Versorgungsmangels auf einzelne Antibiotika getroffen werden, so der Beirat.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Lieferengpass und Dringlichkeitsliste: Neue Regeln beim E-Rezept
Beim E-Rezept gelten seit dem 15. April neue Dokumentationsregeln für Abweichungen von der Verordnung aufgrund eines Lieferengpasses und für Arzneimittel …
Pflegehilfsmittel: Neuer Vertrag gilt ab Juni
Apotheken, die auch nach dem 31. Mai Versicherte mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch versorgen wollen, müssen dem neuen Vertrag beitreten. Eine …
Herstellerrabatt: AOK retaxiert Mounjaro
Die AOK Sachsen-Anhalt verschickt derzeit Mounjaro-Retaxationen über den Herstellerrabatt. Der Grund ist ein technischer Fehler in der Adba-Datenbank. Retaxiert werden Mounjaro-Verordnungen, …