BfArM-Cannabis wird teurer
Mischkalkulation nötig: Der Preis für BfArM-Cannabis steigt, und zwar ab dem 1. Juli von 4,30 Euro pro Gramm auf 5,80 Euro. Und das ist der Grund.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) passt den Verkaufspreis für Cannabisblüten an. Als Grund wird die Entwicklung der ärztlichen Verschreibungen angeführt. Weil Patient:innen vorrangig mit Cannabisblüten mit hohem THC-Gehalt behandelt werden, sind Blüten mit geringerem THC-Gehalt weniger gefragt. Das BfArM hat beides im Portfolio – daher wird eine Mischkalkulation vorgenommen und der Preis für BfArM-Cannabis angepasst.
Ab dem 1. Juli kostet 1 g BfArM-Cannabis 5,80 Euro – zuvor waren es 4,30 Euro. Überschüsse darf die Behörde nicht erzielen, daher werden beim Preis lediglich die beim BfArM anfallenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt.
Hierzulande bauen drei Unternehmen BfArM-Cannabis an. Beauftragt sind 10.400 kg, verteilt auf vier Jahre mit je 2.600 kg. Die Blüten werden seit Juli 2021 über ein Distributionsunternehmen vertrieben. Wie das BfArM mitteilt, wurde bereits im Ausschreibungsverfahren berücksichtigt, dass tendenziell mehr Rezepte für Cannabissorten mit höherem THC-Gehalt ausgestellt werden würden. Dementsprechend habe der überwiegende Teil des im Auftrag des BfArM angebauten Cannabis bereits einen höheren THC-Gehalt.
Für die Abrechnung von Medizinalcannabis aus deutschem Anbau kommen folgende Sonder-PZN zum Einsatz:
- 06461423 für die unverarbeitete Abgabe
- 06461446 für die Abgabe in Zubereitungen
Bei Cannabis aus deutschem Anbau gilt eine Sonderregelung. Apotheken können gemäß Anlage 10 Teil 7 zur Hilfstaxe vorerst bis zum 30. Juni 2023 abgelaufenes und vernichtetes BfArM-Cannabis zulasten der Kasse abrechnen. Dabei gilt: nur nachweislich vernichtete BfArM-Cannabisblüten einer Sorte zwischen 5 bis maximal 45 Gramm. Die Möglichkeit ist auf bis zu viermal je Kalenderjahr über alle Krankenkassen hinweg erlaubt.
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