Aus MoliNea wird MoliCare Bed Mat: Zum 1. Mai 2020 bekommen die saugenden Bettschutzeinlagen von Hartmann einen neuen Namen und werden in die Produktfamilie der körpernahen Inkontinenzprodukte und professionellen Hautpflegeprodukte unter der Dachmarke MoliCare aufgenommen.
Geht es um Bettschutzeinlagen, kommt PTA oft als erstes MoliNea in den Sinn. Doch ab Mai heißt es: umdenken und einen neuen Namen merken – nämlich MoliCare Bed Mat. Außerdem wurde das Verpackungsdesign der saugenden Bettschutzeinlagen angepasst.
Bettschutzeinlagen mit saugfähigem Zellstoffkörper
MoliCare Bed Mat sind in drei verschiedenen Ausführungen und Saugstärken sowie zwei Größen erhältlich. Alle Produkte entsprechen den neuen Richtlinien für Medizinprodukte der Klasse 1. Die einmal verwendbaren Bettschutzeinlagen MoliCare Premium Bed Mat und MoliCare Bed Mat Eco besitzen einen saugfähigen Zellstoffkörper, der mit einem hautfreundlichen Vlies bedeckt ist. Die Rückseite der Bettschutzeinlagen ist undurchlässig und hält die Feuchtigkeit in der Unterlage. Ein Austreten von Flüssigkeit an den Seiten ist ebenfalls nicht möglich, da die Bettschutzeinlage rundum geschlossen ist.
MoliCare Premium Bed Mat Textile ist eine waschbare und wiederverwendbare Bettschutzeinlage aus Vliesstoff mit einer besonders weichen Oberfläche.
Das ist neu: Die Bettschutzeinlagen zu 60×60 cm und 60×90 cm haben Grifflaschen, die die Verwendung erleichtern sollen.
Pflegehilfsmittel
MoliCare Bed Mat kann als Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse erstattet werden. Maximal 40 Euro im Monat zahlt die Pflegekasse, um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Pflege zu erleichtern. Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden oder in Wohngemeinschaften oder betreutem Wohnen leben und mindestens Pflegegrad 1 haben.
Saugende Bettschutzeinlagen für den einmaligen Gebrauch haben die Pflegehilfsmittelpositionsnummer 54.45.01.0001 und können monatlich mit einem Höchstpreis von 21,54 Euro für 50 Stück abgerechnet werden.
Waschbare und somit wiederverwendbare Bettschutzunterlagen gehören zur Produktgruppe 51 und nicht zu den Hilfsmitteln zum Verbrauch. Damit sind sie nicht auf 40 Euro monatlich beschränkt. Einige Kassen erstatten jährlich eine geringe Zahl an wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen. Für diese sind 10 Prozent der Kosten, jedoch nur maximal 25 Euro pro Produkt zu zahlen.
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