Berlin/Hessen: Apotheken dürfen Öffnungszeiten anpassen
Per Allgemeinverfügung dürfen Apotheken in Berlin und Hessen die Öffnungszeiten anpassen und reduzieren. Apotheken wurden entsprechend für einige Zeiträume von der Dienstbereitschaft befreit.
Berlin
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) hat als zuständige Behörde die Apotheken im Kreis Berlin von der ständigen Dienstbereitschaft in folgenden Zeiten befreit:
- montags bis freitags 8 bis 9 Uhr, 12 bis 15 Uhr sowie von 18 bis 18.30 Uhr
- samstags 8 bis 9 Uhr und 12 bis 14 Uhr.
Zu einer Schließung besteht keine Verpflichtung. Wer jedoch in den angegebenen Zeiträumen schließen will, benötigt keine individuelle Schließgenehmigung. Regelungen zum Notdienst der Berliner Apotheken bleiben von der Allgemeinverfügung unberührt. Diese gilt bis auf Weiteres und kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.
Demnach müssen Apotheken in Berlin mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet haben:
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr sowie am Samstag von 9 bis 12 Uhr.
Hessen
Apotheken in Hessen dürfen beispielweise aufgrund von personellen Einschränkungen ihre Öffnungszeiten ebenfalls einschränken.
Wie die Landesapothekerkammer Hessen mitteilt, müssen Apotheken zu folgenden Zeiten dienstbereit sein:
montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. „Darüber hinaus kann die Apotheke an einem weiteren Wochentag nachmittags geschlossen bleiben“, schreibt die LAK Hessen.
Wie sieht es mit Betriebsferien aus? Diese sind durch die Allgemeinverfügung der LAK Hessen für die Dauer der Sondermaßnahmen der Hessischen Landesregierung ausgeschlossen.
Öffnung am Sonntag ist möglich
Außerdem ist es den Apotheken in Hessen gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Das Land Hessen hat das Öffnen von Apotheken an diesen Tagen zunächst vom 18. März bis 19. April 2020 gestattet. Eine Verpflichtung dafür besteht nicht, es sei denn, die Apotheke hat Notdienst. Wer sonntags öffnet, muss den Mitarbeitern allerdings entsprechend der tariflichen Regelung Zuschläge von 85 Prozent zahlen.
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