BaWü: Förderprogramm für PKA-Ausbildung
In Baden-Württemberg sollen vor allem kleinere Ausbildungsbetriebe gefördert werden – dazu gehören auch Apotheken mit bis zu neun Mitarbeitenden. Sie erhalten für die PKA-Ausbildung im Rahmen eines Förderprogramms einen Zuschuss in Höhe von 3.500 Euro.
Mehr als sechs von zehn Apotheken haben offene Stellen zu besetzen. Es fehlt an allen Berufsgruppen – allen voran PTA (50 Prozent), nicht leitenden Apotheker:innen (43 Prozent) und PKA (22 Prozent); aber auch Filialleiter:innen (3 Prozent) und Pharmazieingenieur:innen (1 Prozent). Das Problem: Der Nachwuchs fehlt. Vor allem der PTA- und PKA-Ausbildung fehlt es an Attraktivität – und nur knapp die Hälfte der Apotheken bildet derzeit aus, wie die Zahlen, Daten, Fakten 2022 der Abda zeigen.
3.652 PKA-Azubis bei mehr als 18.400 Apotheken
Ende 2021 gab es hierzulande 18.461 öffentliche Apotheken, in denen 159.783 Beschäftigte arbeiten – zwei Drittel sind als PTA oder PKA tätig. Doch die Zahl der PKA ist in den vergangenen Jahren rückläufig. Im Jahr 2019 arbeiteten noch 32.819 PKA in der öffentlichen Apotheke – ein Jahr später sank die Zahl auf 32.376 und 2021 waren es noch 32.094. Dabei sind PKA in der Apotheke eine tragende Säule. Die Kolleg:innen kümmern sich vor allem um die Warenwirtschaft und organisieren Einkauf und Lagerung. Doch der Nachwuchs fehlt und nur 20 Prozent der Apothekeninhaber:innen bilden PKA aus. Kein Wunder, dass die Zahl der PKA-Azubis seit 2019 von 3.603 auf 3.652 nur minimal angestiegen ist. Das soll sich ändern. In Baden-Württemberg soll ein Förderprogramm Apotheken dabei unterstützen, PKA auszubilden.
3.500 Euro Förderung für PKA-Ausbildung
Die PKA-Ausbildung ist eine duale Ausbildung, dauert drei Jahre und ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Zur Unterstützung der Ausbildungsbereitschaft erhalten Apotheken mit bis zu neun Mitarbeiter:innen in Baden-Württemberg einen Zuschuss in Höhe von 3.500 Euro, teilt die Apothekerkammer Baden-Württemberg mit. Voraussetzungen sind unter anderem, dass ein Ausbildungsverhältnis vier Monate nach Ausbildungsbeginn ungekündigt ist und geplant ist, das Ausbildungsverhältnis regulär fortzusetzen. Finanziert wird der Zuschuss vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus aus Mitteln der Europäischen Union im Rahmen der Reaktion auf die Covid-19-Pandemie.
Kleine Betriebe stärken, Nachwuchs sichern
Ziel des Förderprogrammes ist es, die Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeiter:innen zu stärken. Warum werden gerade kleine Betriebe gefördert? Weil sich diese ihren Fachkräftenachwuchs sichern können, indem sie selbst ausbilden, allerdings sind die Kosten der eigenen Ausbildung für diese Unternehmen besonders hoch und in den letzten Jahren gestiegen. „Um einem weiteren Rückzug aus der Ausbildung aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, werden sie mit diesem Förderprogramm darin unterstützt, auszubilden“, heißt es im Merkblatt zum Förderprogramm. Fördervoraussetzung ist, dass ein Ausbildungsvertrag in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO mit Ausbildungsbeginn zwischen dem 1. August 2021 und dem 10. Oktober 2022 geschlossen wurde.
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