Apotheken sollen in die nationale Teststrategie einbezogen werden. So weit, so gut. Eine aktuelle aposcope-Umfrage unter den Kolleg:innen zeigt allerdings, dass Testen und Impfschutz in einem engen Zusammenhang stehen. Wenn Apotheken im großen Stil testen sollen, müsste das Personal bei der Corona-Impfung priorisiert werden, sagen neun von zehn Umfrageteilnehmer:innen. Auch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg fordert, das testende Apothekenpersonal bei der Corona-Impfung höher zu priorisieren. Mit Erfolg: Das Sozialministerium hat eingelenkt – das testende Apothekenpersonal gehört im Bundesland zur Priorisierungsgruppe 2.
Apothekenmitarbeiter:innen haben durch Kundenkontakt und Co. ohnehin ein erhöhtes Infektionsrisiko. Werden in einer Apotheke Coronatestungen angeboten, steigt das Ansteckungsrisiko. „Wer sich aber mehrere Stunden täglich unmittelbar einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzt, sollte auch bei der wichtigen Corona-Schutzimpfung zuvorderst berücksichtigt werden. Ich sehe hier die Politik gefordert, diesen Schutz durch eine Anpassung der Corona-Impfstrategie auch zu gewährleisten,“ fordert LAV-Präsident Fritz Becker. „Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen für diese wichtige Aufgabe einfach optimal geschützt werden.“
Wer wann geimpft wird, legt die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und die darin verankerte Priorisierung fest. Das Apothekenpersonal steht dabei nicht an oberster Stelle. Daher forderte der LAV mindestens eine Einstufung in die Priorisierungsgruppe 2, in der sich unter anderem auch Lehrer:innen befinden. „Eine Immunisierung unseres Personals schützt letztlich auch die Menschen, die wir testen, vor einer etwaigen Ansteckung im Rahmen des Schnelltests,“ so Becker.
Der LAV hat sich durchgesetzt. Apotheker:innen, die Schnelltestzentren betreiben oder in den eigenen Apotheken Coronatests durchführen, stehen in Baden-Württemberg künftig in der zweithöchsten Priorisierungsgruppe – sie werden nach §3 Absatz 1 Nummer 5 der CoronaImpfV eingestuft. In der Gruppe sind Personen über 70 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen zu finden. Und nun auch Apotheker:innen als Personen, „die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren.“
„Wir haben uns seit Wochen für diese Eingliederung eingesetzt. Die Entscheidung kommt spät, aber erfreut uns natürlich dennoch“, so ein LAV-Sprecher. „Es ist schön, dass die Landesregierung hier die testende Apothekerschaft mit dem Personal in Testzentren und der Ärzteschaft gleichstellt. Das bestätigt uns, dass das Engagement der Apothekerschaft hier gesehen wird und das Land sich um ihren Gesundheitsschutz kümmert.“
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Assistenzhunde: Neue Vorgaben zur Kennzeichnung
Menschen mit Assistenzhunden darf der Zugang zur Apotheke nicht verweigert werden. Grundlage ist § 12e Absatz 1 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Allerdings …
Kombi aus Vitamin D3 und K2: Hevert bringt Bioaktiv Öl
Vitamin D3 werden zahlreiche positive Eigenschaften zugesprochen, darunter ein wichtiger Beitrag für die Knochengesundheit. Vitamin K2 soll die Effekte von …
Ab 2026: Aus für Levemir, Protaphane und Co.
Novo Nordisk informiert Ärzt:innen über eine „Angebotsanpassung“. Levemir (Insulin detemir) und die Humaninsuline Actrapid, Actraphane und Protaphane werden bis Ende …