Laut Rahmenvertrag sind Apotheken zur Abgabe eines Rabattarzneimittels verpflichtet, wenn die Praxis kein Aut idem-Kreuz gesetzt hat. Eine Ausnahme gilt, wenn pharmazeutische Bedenken gegen einen notwendigen Austausch bestehen. Doch wie oft haben Apotheken den aut idem-Austausch verweigert?
Ist ein Rabattarzneimittel nicht vorrätig, muss die Apotheke auf eines der vier nächstpreisgünstigen Präparate ausweichen. So weit, so bekannt. Doch in einigen Fällen kann davon abgewichen werden, nämlich wenn trotz zusätzlicher Beratung des/der Patient:in der Therapieerfolg oder die Arzneimittelsicherheit gefährdet sind. Stichwort pharmazeutische Bedenken. Doch wie oft werden diese eigentlich genutzt und was sind die Top-10 Arzneimittel, bei denen der aut idem-Austausch verweigert wurde? Das zeigen neue Daten des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI).
Achtung: Sollen pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden, dürfen eine Begründung und das Beachten der Abgaberangfolge nicht fehlen. Hier erfährst du mehr dazu.
Anhand von Rezeptdaten – genau durch eine Analyse von Rezeptzeilen, bei denen die Anmeldung von pharmazeutischen Bedenken gemäß Rahmenvertrag theoretisch möglich gewesen wäre, – haben die Expert:innen überprüft, wie häufig und bei welchen Wirkstoffen im Jahr 2021 die Abgabe von Fertigarzneimitteln zulasten der Kassen verweigert wurde. Herangezogen wurden insgesamt 76 Prozent aller zulasten der GKV abgegebenen Fertigarzneimittel. Das Ergebnis: Bei im Schnitt 1,1 Prozent davon wurden pharmazeutischen Bedenken geäußert.
Das sind die Top-10 Arzneimittel, bei denen ein aut idem-Austausch verweigert wurde:
- Lorazepam: pharmazeutische Bedenken bei 18,2 Prozent der Rezeptzeilen
- Vitamine als Zusatz zu i.v.-Lösungen: 11,8 Prozent
- Ipratropiumbromid: 11,1 Prozent
- Mycophenolsäure: 9,8 Prozent
- Tapentadol: 9,6 Prozent
- Salmeterol und Fluticason: 9,0 Prozent
- Ondansetron: 7,7 Prozent
- Levodopa und Decarboxylasehemmer: 6,9 Prozent
- Beclometason (Inhalativa): 6,7 Prozent
- Methotrexat (Immunsuppressiva): 6,6 Prozent
Aut idem-Austausch verweigert: Das sind die Gründe
Die genauen Gründe dafür lassen sich laut DAPI nicht mehr ermitteln. Fest steht jedoch: In der Regel handelte es sich um fachlich plausibel begründbare Fälle. Am häufigsten kamen die Bedenken demnach bei speziellen Darreichungsformen vor. Dazu gehören unter anderem Inhalativa. Hierbei verweigerten die Teams die Abgabe beziehungsweise einen aut idem-Austausch oftmals, wenn damit eine unterschiedliche Handhabung und damit die Gefahr von Anwendungsfehlern verbunden war. Ähnlich verhält es sich beim Austausch von Arzneimitteln in Fertigspritzen zur Injektion. Denn die enthaltenen Wirkstoffe wie Methotrexat (MTX) können in unterschiedlicher Konzentration vorliegen, wodurch Über- oder Unterdosierungen befürchtet wurden. Hinzu kommen noch die Erkrankungen selbst, die einen Austausch auf ein preisgünstiges Präparat schwierig machen, weil dadurch eine Verunsicherung des/der Patient:in droht.
Dies zeige, „dass pharmazeutische Bedenken ein wichtiges Instrument darstellen, um die Arzneimittelversorgung von GKV-Versicherten in begründeten Fällen abweichend von der aus Krankenkassensicht ökonomisch sinnvollen Pflicht zur Substitution mit Rabattarzneimitteln und preisgünstigen Arzneimitteln auf unbürokratische Weise sicherzustellen“, so das DAPI.
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