Nicht ohne meine Maske: Die Mund-Nasenbedeckung gehört zum Alltag. Beim Einkaufen oder auch in Bus und Bahn hat man sich längst an Stoff-, OP- und FFP-Masken gewöhnt. Mund-Nasen-Masken können ein zusätzlicher Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 sein, wie die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) mitteilt. Allerdings weist die DGP darauf hin, dass Masken andere Maßnahmen wie beispielsweise Abstand halten nicht ersetzen.
Ob selbstgenäht aus Vlies oder Papier, mit oder ohne Filter: ein Mund-Nasen-Schutz gehört zum täglichen Outfit. Ohne den Gesichtspullover geht wohl niemand mehr aus dem Haus, denn spätestens am Bahnsteig oder im Supermarkt wird man daran erinnert, dass Mund und Nase bedeckt sein sollen. „In der Öffentlichkeit sehen wir aktuell vor allem die einfachen Mund-Nasen-Masken“, sagt Privatdozent Dr. Dominic Dellweg vom Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft. „Neben den chirurgischen Mund-Nasen-Masken, bestehend aus mehreren Vlies- oder Papierschichten, tragen viele Menschen hierzulande wiederverwendbare Modelle aus Textilien (meist Baumwolle) oder synthetischen Materialen wie zum Beispiel Polyurethan beziehungsweise aus einer Kombination dieser Gewebe.“
DIY-Masken und chirurgische Masken haben einen Fremdschutzeffekt, können aber die Ansteckung anderer nicht vollständig verhindern. Aber die Maske stellt eine Barriere dar, die infektiöse Tröpfchen beim Niesen oder Husten abfängt. Das können auch selbstgenähte Masken aus Stoff, allerdings hängt die Filterleistung vom Material ab.
Normierte chirurgische Masken haben laut Dellweg die beste Filterleistung und nur einen geringen Luftwiderstand. Staubsauerbeutel oder Geschirrhandtücher besitzen wiederum eine geringere Filterleistung aber einen deutlich höheren Luftwiderstand. „Letzteres führt zu einer erhöhten Atemanstrengung und kann vor allem bei älteren und vorerkrankten Patienten problematisch sein“, sagt DGP-Präsident Professor Dr. Michael Pfeifer. Bei der Auswahl des Materials sollte darauf geachtet werden, dass längeres Atmen bei anliegender Maske möglich ist.
SARS-CoV-2: Individuelle Schwellendosis
Ein Selbstschutzeffekt sei bei Mund-Nasen-Masken wahrscheinlich, in klinischen Studien jedoch noch nicht belegt. „Viren haben in der Regel eine Schwellendosis, die erforderlich ist, um eine Infektion auszulösen“, erklärt Pfeifer. Diese Schwellendosis (minimale Infektionsdosis) ist für verschiedene Viren sehr unterschiedlich. So scheint die mittlere Schwellendosis für das Norovirus bei nur etwa 16 Kopien des Virus zu liegen, beim Influenzavirus dagegen scheinen mehrere hundert Kopien des Virus erforderlich zu sein. Auch für SARS-CoV-2 sei es wahrscheinlich, dass es eine individuelle Schwellendosis gebe. „Infektion und Schwere der Covid-19-Erkrankung hängen sehr wahrscheinlich mit der inhalierten Virendosis zusammen. Jede Verringerung dieser Dosis – zum Beispiel durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – ist somit von Vorteil.“
Stoffmasken regelmäßig wechseln und nach jedem Tragen reinigen! Sonst könnten die durch die Feuchtigkeit bedingten besseren Lebensbedingungen für Viren das Infektionsrisiko für den Träger erhöhen.
Trotz Maske Abstand halten
Die DGP betont, dass Masken einen zusätzlichen Schutz darstellen und andere Maßnahmen nicht ersetzen. „Verhalten Sie sich stets so, als ob Sie keine Maske tragen.“
- Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen halten
- in die Armbeuge husten und niesen
- Berührungen im Gesicht und an der Maske vermeiden
- Hände waschen
- Stoffmasken nach dem Tragen waschen
- medizinische Masken sind Einmalartikel und nach dem Tragen zu entsorgen.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Hautanalyse: Apotheke setzt auf KI
Künstliche Intelligenz (KI) ist auf dem Vormarsch. Auch in den Apotheken können sich dadurch Arbeitserleichterungen ergeben. Die Glückauf-Apotheke Hiesfeld in …
Rezeptur: Retax und Preisabfrage unzulässig
Die Hilfstaxe wurde gekündigt und noch immer wurde keine Einigung erzielt. Daher rechnen Apotheken seit Jahresbeginn nach §§ 4 und …
Klinik statt Charge beim E-Rezept im Krankenhaus
Werden verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Kassen abgegeben, muss die Charge dokumentiert werden. Ausnahmen gibt es beim Blistern und nun auch …