ASS i.v.: Engpässe auch bei Importware
Seit rund zwei Monaten gilt bei Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln zur intravenösen Anwendung – ASS i.v. – ein Versorgungsmangel. Importe sollen die Versorgung sichern. Doch auch die sind knapp. So treten auch bei Importware aus Frankreich von ASS i.v. Engpässe auf.
Im Juli hat das Bundesgesundheitsministerium den Versorgungsmangel bei ASS i.v. bekanntgegeben, nachdem die Versorgungslage bereits seit Jahren angespannt war. Weil das Arzneimittel als Notfallmedikament zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen dient und keine alternative gleichwertige Therapie zur Verfügung steht, sind Importe notwendig, um die Versorgung zu sichern.
Demnach ist gemäß § 79 Absatz 5 und 6 Arzneimittelgesetz (AMG) im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) möglich und es dürfen beispielsweise Import-Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Ebenso dürfen Arzneimittel in fremdsprachiger Aufmachung in Verkehr gebracht werden. Doch auch bei Importware aus Frankreich kommt es zu Engpässen. Die Folge sind Kontingentierungen.
ASS i.v. 500 mg (D,L-Lysinacetylsalicylat Glycin) kommt zur Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms einschließlich instabiler Angina und Myokardinfarkt, zur Behandlung von akuten mäßig starken bis starken Schmerzen sowie zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen und Fieber zum Einsatz.
Engpässe bei ASS i.v.: Indikationsbeschränkung bei Importen
Die Panpharma GmbH informiert aktuell in einem Schreiben über die eingeschränkte Verfügbarkeit und damit verbundene Kontingentierungsmaßnahmen bei Acetylsalicylsäure Panpharma i.v. 500 mg Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung. Demnach bestehen bei der Importware aus Frankreich von September 2025 bis voraussichtlich April 2026 Engpässe. Daher erfolgt laut dem Unternehmen eine Kontingentierung. So werden nur Krankenhäuser und Rettungsdienste mit der verfügbaren Ware beliefert, um die Versorgung in folgender Indikation zu sichern:
- Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms einschließlich instabiler Angina und Myokardinfarkt mit oder ohne ST-Hebung
Die Verabreichung soll zudem nur bei Patient:innen erfolgen, bei denen eine orale Anwendung aufgrund fehlender verlässlicher Absorption nicht angezeigt ist.
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