Mit dem Rad zur Arbeit? Für viele Beschäftigte ist das Fahrrad nicht nur privat, sondern auch für den Arbeitsweg der perfekte Begleiter. Und auch Erledigungen für die Apotheke sind mit dem Drahtesel schnell geschafft. Kein Wunder, dass oftmals der Wunsch nach einem Dienstrad laut wird.
Steigende Energiepreise, mehr Bewegung, Umweltschutz: Es gibt viele Gründe, auf die Fahrt mit dem Auto zu verzichten und stattdessen auf das Fahrrad zu steigen. Vor allem in der Freizeit ist der Drahtesel für viele kaum wegzudenken. Doch auch beruflich gewinnt das Rad zunehmend an Bedeutung. Zwar hat unter den genutzten Fortbewegungsmitteln für den Arbeitsweg das Auto mit 81 Prozent deutlich die Nase vorn, wie eine Statista-Umfrage im Auftrag von Lease a bike zeigt. Doch mehr als vier von zehn Befragten setzen für den Arbeitsweg auch auf das Fahrrad und rund ein Drittel misst dem Drahtesel dabei eine große Bedeutung bei.
Da wundert es nicht, dass häufig die Frage nach einem Dienstrad aufkommt – vor allem, wenn PTA mit dem Fahrrad auch den Botendienst erledigen sollen. Jeweils rund jede/r zweite Befragte hat demnach Interesse an einem Dienstrad und könnte sich künftig die Nutzung vorstellen. Doch ein offizieller Anspruch darauf besteht genau wie beim Diensthandy nicht. Dennoch können Arbeitgebende ihren Angestellten die Möglichkeit bieten. Stichwort Dienstradleasing.
So funktioniert´s: Das Dienstradleasing läuft meist nach dem Prinzip der Entgeltumwandlung. Dabei kaufen oder mieten Arbeitgebende ein Fahrrad, das sie wiederum ihren Angestellten zur Nutzung für den Arbeitsweg und gegebenenfalls auch in der Freizeit überlassen. Im Gegenzug behält der/die Chef:in einen Teil des Bruttolohns als Nutzungsrate ein. Angestellte erhalten also einen Teil ihres Gehaltes nicht als Arbeitslohn, sondern als Sachbezug und können dadurch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Denn nur 0,25 Prozent der Kosten müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden. Werden die anfallenden Kosten für das Leasing von der/dem Chef:in als Zeichen der Wertschätzung von vornherein als Gehaltsplus gezahlt, bleibt das Rad sogar komplett steuerfrei. Mehr noch. Wer für den Arbeitsweg das Fahrrad nutzt, kann für jeden gefahrenen Kilometer ebenfalls die Pendlerpauschale geltend machen, stellt der Lohnsteuerhilfeverein klar.
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