Arbeitsschutz: Nachholbedarf in Apotheken?
Der Arbeitsschutz gehört am Arbeitsplatz zu den wichtigsten Aspekten – immerhin geht es dabei darum, die Gesundheit von Beschäftigten zu schützen und mögliche Gefahren zu vermeiden. In den Apotheken zählt dies einmal mehr, schließlich hantieren PTA und andere Angestellte unter anderem mit Gefahrstoffen. Doch vor allem kleinere Betriebe wie Apotheken haben in Sachen Arbeitsschutz Nachholbedarf.
Das Meinungsforschungsinstitut forsa hat im Auftrag der Dekra rund 1.500 Beschäftigte in Deutschland zum Thema Arbeitsschutz befragt. Dabei zeigt sich: Dieser wird zwar bei vielen Arbeitgebenden ernst genommen und Mitarbeitende werden entsprechend geschult. Doch insgesamt finden vier von zehn Beschäftigten, dass sich ihr/e Arbeitgeber:in generell nicht ausreichend um ihre Zufriedenheit, Gesundheit und Sicherheit kümmert.
Besonderer Nachholbedarf beim Arbeitsschutz besteht demnach für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden, beispielsweise auch Apotheken. Jede/r vierte Angestellte bei einem/einer solchen Arbeitgeber:in wurde bisher nicht mit den geltenden Arbeits- und Brandschutzmaßnahmen vertraut gemacht.
Achtung: Eine Unterweisung von Mitarbeitenden zum Arbeitsschutz im Betrieb ist laut § 4 Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung einmal pro Jahr verpflichtend. Erfolgt diese nicht, droht Chef:innen ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro und Ärger mit der Berufsgenossenschaft. Hinzukommt, dass Chef:innen damit Unfälle ihrer Beschäftigten riskieren.
Maßnahmen zum Arbeitsschutz nicht immer eingehalten
Doch damit nicht genug: Geltende Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz – darunter Maßnahmen zum Infektionsschutz, das Tragen von Schutzkleidung und Co. – sind zwar einem Großteil der Angestellten bekannt. Doch eingehalten werden diese nicht immer. Lediglich die Hälfte der Befragten gibt an, dass die Sicherheitsregeln immer und von allen Mitarbeitenden sowie Vorgesetzten eingehalten werden, heißt es im Arbeitssicherheitsreport.
Geht es um die Frage nach dem Schutz vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz – Stichwort Burnout –, ist die Lücke sogar noch größer. Bei mehr als der Hälfte der Beschäftigten spielt eine psychische Gefährdungsbeurteilung keine Rolle.
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