Arbeitskleidung Kittel: Anschaffung und Reinigung steuerlich geltend machen
Der Kittel ist noch immer in vielen Apotheken die Arbeitskleidung für PTA. Nicht immer wird dieser von Chef:innen gestellt und auch für die Reinigung sind PTA meist selbst verantwortlich. Ist dies der Fall, können die anfallenden Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Arbeitskleidung kann nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn eine private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist. Nur weil Chef:innen ein bestimmtes Kleidungsstück vorschreiben, beispielsweise eine blaue Jeans, ist dieses noch lange keine Arbeitskleidung. Der Grund: Die blaue Jeans kann auch in der Freizeit getragen werden. Anders sieht es bei Kittel, Sicherheitsschuhen oder Uniformen aus. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Frühjahr. Selbstständige Trauerredner:innen hatten geklagt, weil sie die schwarzen Anzüge, Blusen und Kostüme als Betriebsausgaben geltend machen wollten. Ohne Erfolg. Schwarze Kleidung ist keine typische Berufsbekleidung, so die Richter:innen.
Laut Einkommenssteuergesetz § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 gehören „Aufwendungen für Arbeitsmittel, zum Beispiel für Werkzeuge und typische Berufskleidung“ zu den Werbungskosten.
PTA können nicht nur die Anschaffungskosten für den Kittel absetzen, sondern auch die Reinigungskosten. Die Kosten finden in der Anlage N einen Platz, wie der Lohnsteuerhilfeverein informiert. Quittungen und Rechnungen nicht vergessen! Wer keine Belege hat, kann einen Pauschalbetrag von 110 Euro geltend machen. Dabei sind die einzelnen angefallenen Kosten aufzulisten.
Merke: Erstatten Arbeitgebende einen Teil der Kosten, können und dürfen Angestellte auch nur den Teil der Kosten von der Steuer absetzen, der aus der eigenen Tasche gezahlt wird.
Ohne sauberen und gebügelten Kittel steht wohl niemand gerne in der Offizin. Übernehmen PTA die Reinigung selbst, kann auch dies geltend gemacht werden, auch dann, wenn der Kittel in der privaten Waschmaschine gewaschen wird. Anzugeben ist ein Schätzwert. Dazu haben die Lohnsteuerhilfevereine eine Tabelle erstellt und Fragen vorbereitet. Wie viel wiegt die Arbeitskleidung und in welchem Programm wird gewaschen, wird ein Trockner benutzt, wird gebügelt, wie viele Personen leben im Haushalt?
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | |
Wäsche waschen | ||||
Kochwäsche 90 Grad | 0,77 Euro/kg | 0,50 Euro/kg | 0,43 Euro/kg | 0,37 Euro/kg |
Buntwäsche 60 Grad | 0,76 Euro/kg | 0,48 Euro/kg | 0,41 Euro/kg | 0,35 Euro/kg |
Pflegeleichte Wäsche | 0,88 Euro/kg | 0,60 Euro/kg | 0,53 Euro/kg | 0,47 Euro/kg |
Wäsche trocknen | ||||
Ablufttrockner | 0,41 Euro/kg | 0,26 Euro/kg | 0,23 Euro/kg | 0,19 Euro/kg |
Kondenstrockner | 0,55 Euro/kg | 0,34 Euro/kg | 0,29 Euro/kg | 0,24 Euro/kg |
Bügeln | ||||
Dampfbügeleisen | 0,07 Euro/kg | 0,05 Euro/kg | 0,05 Euro/kg | 0,05 Euro/kg |
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