Dass die Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel entfallen soll, ist längst beschlossene Sache. Doch wann es so weit ist und welche Hilfsmittel als apothekenüblich eingestuft werden sollen, ist noch offen. Immerhin laufen die Gespräche zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband.
Ende Juli ist das Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) in Kraft getreten. Darin verankert ist der Wegfall der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel. GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) sollen vereinbaren, für welche Hilfsmittel die Präqualifizierung konkret entfällt. Einigen sich die Vertragspartner nicht, entscheidet die Schiedsstelle.
Sechs Monate nach Inkrafttreten des ALBVVG sind für die Verhandlungen zwischen DAV und GKV vorgesehen, die Schiedsstelle müsste neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes entscheiden. Somit könnte das Bürokratiemonster erst Ende April 2024 vom Tisch sein.
Ende August hatten die Parteien noch keine Verhandlungen aufgenommen. „Der Deutsche Apothekerverband behandelt das Thema mit hoher Priorität und wird sehr kurzfristig in engen Austausch mit der Kassenseite treten“, teilte ein DAV-Sprecher mit.
Inzwischen laufen die Gespräche, wie der DAV mitteilt. Der Zwischenstand der Verhandlungen sowie Einzelheiten darüber, über welche Hilfsmittel diskutiert wird oder ob ein Anrufen der Schiedsstelle absehbar ist, werden nicht verraten. „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum derzeitigen Stand nichts weiter sagen wollen“, teilt ein DAV-Sprecher mit.
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