Apotheken-Protesttag am 23. März
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ging am Freitag in die erste Lesung und in der kommenden Woche in die Anhörung – bislang ohne die im Koalitionsvertrag vereinbarte Honorarerhöhung. Ein No-Go aus Sicht der Abda, die der Honorarforderung mit einem Protesttag am 23. März – ein Montag – Nachdruck verleihen will.
Bereits Ende Januar hatte Abda-Präsident Thomas Preis den „Frühling der Proteste“ angekündigt. Den Start machte die bundesweite Kampagne „Uns gibt es nicht zum Nulltarif!“ mit Plakaten im öffentlichen Raum, beispielsweise an Bahnhöfen und im ÖPNV sowie Aktionen in Sozialen Medien. Vor Kurzem startete eine Online-Petition, mit der sich Bürger:innen für den Erhalt und die Stärkung der Apotheken aussprechen können.
Preis kündigte zudem Protestveranstaltungen an – jetzt steht das Datum fest. Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde der Protest beschlossen. Am Montag, den 23. März, sollen alle Apotheken bundesweit geschlossen bleiben. Die Versorgung bleibt durch die Notdienst-Apotheken gewährleistet. „Die bundesweiten Proteste sind ein weiterer Schritt der Abda im Kampf gegen das Apothekensterben.“ In Berlin, Hannover, München und Düsseldorf sollen zentrale Kundgebungen beziehungsweise Demonstrationen organisiert werden.
Kein Protest gegen, sondern für etwas
„Wir rufen die Kolleg:innen zu Demonstrationen und Kundgebungen auf und die Apotheker:innen, die Apotheken geschlossen zu halten und zu zentralen Kundgebungen zu gehen.“ Es sei wichtig, ein geschlossenes Signal zu senden. Es sei aber kein Protest gegen etwas, sondern für eine finanzielle Stärkung der Apotheken und das Anliegen der Ministerin, so Preis. Diese habe vertrauenswürdig gesagt, dass eine Erhöhung des Fixums komme. Dem gelte es Nachdruck zu verleihen.
Außerdem wurde eine Resolution verabschiedet, in der die Regierungsfraktionen auffordert werden, die Apotheken unverzüglich wirtschaftlich zu stärken.„Wir wehren uns dagegen, dass die Apotheken kaputtgespart werden. Unsere Kosten sind in den letzten 13 Jahren um 65 Prozent gestiegen – die Vergütung hingegen stagniert“, so Preis. Der Koalitionsvertrag sehe eine Erhöhung der Vergütung von 8,35 auf 9,50 Euro pro Packung vor. Jetzt müsse die Politik zu ihrer Zusage stehen. „Ohne Wenn und Aber. Sonst wird die brandgefährliche Schließungswelle der Apotheken ungebremst weitergehen.“
Mehr aus dieser Kategorie
Weiterbildungsleistungen: Steuerfreies Extra für Fort- und Sprachbildung
Ob Zuschüsse zu den Betreuungskosten, zum Jobticket oder zur Gesundheitsförderung – Arbeitgebende haben verschiedene Möglichkeiten, Beschäftigten auch abseits von einem …
Steuerklasse wechseln: Was gilt für PTA?
Dass am Monatsende vom eigentlichen PTA-Gehalt nicht die volle Summe auf dem Konto eingeht, liegt vor allem am Finanzamt. Stichwort …
Mehr Zeit statt mehr Geld: Wunsch nach weniger Arbeit überwiegt
Ob die Einschränkung des Teilzeitanspruchs, die Einführung einer Wochenhöchstarbeitszeit oder die Forderung nach Mehrarbeit: Rund um die Arbeitszeit wird weiterhin …











