Apotheken: Antigentests bei Symptomfreiheit erlaubt
Antigen-Testzentren schießen wie Pilze aus dem Boden. Jetzt dürfen auch die Apotheken Antigentests auf das Coronavirus durchführen. Der Verkauf an Laien bleibt den Apotheken aber weiterhin verboten.
„Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums und der für die Aufsicht zuständigen Landesministerien steht es jedem/jeder Apothekenleiter*in frei, Antigentests durchzuführen“, sagt der scheidende ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht werden, wird aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten.“
Apotheken dürfen aber nur bei symptomfreien Patient*innen einen Antigentest auf SARS-CoV-2 durchführen. „Ein Test in der Apotheke ist nur vorgesehen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Patient*innen mit Symptomen müssen sich direkt an einen Arzt wenden.“ Wird ein Test in der Apotheke durchgeführt, müssen die Kosten von den Patient*innen selbst getragen werden. Den Preis kann die Apotheke selbst kalkulieren.
In der vergangenen Woche haben sich Bund und Länder auf die gemeinsame Linie verständigt, dass die Durchführung der Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist. Eine Verpflichtung zur patientennahen Labordiagnostik – Point-of-care-Tests (PoC-Tests) – gibt es nicht.
Bis vor Kurzem war laut § 24 des Infektionsschutzgesetzes die Testung auf lebensbedrohliche Erkrankungen wie Covid-19 nur Ärzt*innen erlaubt. Dieser Arztvorbehalt wurde durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz im November 2020 aufgehoben. Auch Apotheker*innen oder pharmazeutisches Apothekenpersonal dürfen nach einer Schulung zur Anwendung der entsprechenden Medizinprodukte PoC-Tests durchführen.
Die Umsetzung des Testangebotes in Apotheken soll laut Schmidt überwiegend regional erfolgen: „Die meisten Fragen dürften auf Länderebene geklärt werden. Die apothekerlichen Bundesorganisationen werden den Prozess aber unterstützen.“
Der Verkauf von Selbsttests an Laien ist in Apotheken nach wie vor verboten.
Das Apothekenpersonal sprach sich in einer aposcope-Befragung Mitte November mehrheitlich gegen die Durchführung von Antigentests in der Apotheke aus. Die Kolleg*innen machten klar, dass sich an den Regelungen im Hinblick auf Antikörper- oder Antigentests in der Apotheke nicht allzu viel ändern sollte. So war die Mehrheit der Befragten (60 Prozent) nicht dafür, Antigentests künftig abzugeben oder in der Offizin selbst durchzuführen. Knapp zwei Drittel der Umfrageteilnehmer*innen (64 Prozent) sprachen sich Mitte November außerdem gegen die Entnahme von Abstrichen für PCR-Tests in der Apotheke aus. Und auch die Durchführung von Antikörper-Schnelltests mittels Blutabnahme aus der Fingerbeere lehnten 57 Prozent ab.
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