AOK: Spartipp Onlineapotheke entfernt
Die AOK hat ihre Empfehlung an ihre Versicherten, zur Kostenersparnis bei rezeptfreien Arzneimitteln auf die Onlineapotheke zu setzen, auf ihrer Webseite entfernt.
Ein Tipp der AOK sorgte für Aufregung. Noch heute Morgen war auf der Webseite der elf AOKen folgende Empfehlung zu finden: „Wer regelmäßig rezeptfreie Medikamente zum Beispiel gegen Erkältungen oder leichte Schmerzen benötigt, also leichte Schmerzmittel oder Salben gegen Entzündungen verwendet, kann beim Kauf in einer Versandapotheke von günstigen Preisen profitieren.“ Denn oft seien rezeptfreie Mittel in der Onlineapotheke kostengünstiger als in der Apotheke vor Ort. Zudem gebe es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten; beispielsweise den Kauf auf Rechnung. Inzwischen wurde der Tipp entfernt.
Adba-Präsidentin Gabriele Overwienung findet klare Worte. „Arzneimittel sind ein beratungsbedürftiges Produkt – ihre Verharmlosung durch die Angebote auf Online-Shopping-Kanälen kann die Gesundheit von Menschen gefährden.“
„Es überrascht mich, wie deutlich das AOK-System auf seinen Internetseiten die Versicherten an den Versandhandel verweist. Grundsätzlich sollten Krankenkassen ihren Versicherten keine Leistungserbringer empfehlen und sie zu bestimmten Anbietern lotsen. Hinzu kommt, dass gerade die AOKen wissen sollten, wie wichtig die Expertise der Apothekenteams für die Gesundheit der Bevölkerung ist.“
Mehr aus dieser Kategorie
BfArM zu Tramadol: Keine neuen Erkenntnisse zu Missbrauch und Abhängigkeit
Im Rahmen einer Spiegel-Recherche zum Tramadol-Missbrauch und dessen Hintergründen kam auch Kritik am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf. …
OTC-Arzneimittel: Datenschutz bei Onlinekauf Pflicht
In der Apotheke bleibt der Arzneimittelkauf meist unter vier Augen. Doch wenn man Medikamente über eine Internetplattform wie Amazon bestellt, …
Sonderzahlung: Kein Anspruch nach Kündigung?
Die Jahressonderzahlung ist für Apothekenangestellte ein Muss – zumindest mit Tarifbindung. Doch auch der Arbeitsvertrag kann ein 13. Gehalt vorsehen. …