AOK-Arbeitshilfe: Ärzt:innen sollen Antibiotika-Verordnungen drosseln
Weniger Antibiotika-Verordnungen, weniger Resistenzen – so lautet das Ziel einer neuen Arbeitshilfe, die unter anderem von der AOK entwickelt wurde. Denn trotz zuletzt positiver Entwicklungen besteht in einigen Bereichen Nachholbedarf.
Die gute Nachricht vorweg: Der Antibiotika-Verbrauch ist – nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie – zurückgegangen, und zwar in vielen europäischen Ländern. Auch hierzulande macht sich dieser Trend bemerkbar. So ging die Zahl der Antibiotika-Verordnungen laut Zahlen der Techniker Krankenkasse bereits im ersten Lockdown 2020 deutlich zurück. Und das soll auch so bleiben. Dafür hat die AOK gemeinsam mit dem Göttinger Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen eine neue Arbeitshilfe bereitgestellt.
„Unser Ziel ist es, das Problembewusstsein bei den Ärztinnen und Ärzten weiter zu erhöhen. Wir müssen verhindern, dass unsere stärksten Waffen im Kampf gegen komplizierte Infektionen immer stumpfer werden“, erläutert Dr. Gerhard Schillinger, Leiter des Stabs Medizin im AOK-Bundesverband. Denn der zunehmende Gebrauch von Antibiotika führt dazu, dass sich immer mehr Resistenzen gegen die Wirkstoffe ausbilden. Im neuen Leitfaden „Rationaler Antibiotikaeinsatz“ geht es der Krankenkasse zufolge daher darum, „den Einsatz von Antibiotika auf ein sinnvolles Maß zurückzufahren“. Dafür sollen Mediziner:innen, vor allem Hausarztpraxen, sensibilisiert werden.
Sorge bereiten den Expert:innen vor allem übermäßige Verschreibungen von Wirkstoffen, die besonders risikobehaftet sind. Dazu zählen beispielsweise Fluorchinolone. Obwohl diese ein hohes Risiko für Nebenwirkungen mit sich bringen, machen sie offenbar nach wie vor den größten Teil der Antibiotika-Verordnungen aus, allein im letzten Jahr rund 1,7 Millionen Verschreibungen.
Fluorchinolone bilden eine Untergruppe der Chinolone und kommen vor allem bei bakteriellen Infektionen zum Einsatz, beispielsweise bei Chlamydien. Zu den verordneten Wirkstoffen zählen Ciprofloxacin und Levofloxacin. Die Nutzung von Fluorchinolon-basierten Antibiotika ist jedoch aufgrund von teilweise schwerwiegenden Nebenwirkungen im Rahmen eines Risikobewertungsverfahrens der Europäischen Arzneimittelagentur eingeschränkt worden. Sie sollen nicht mehr angewendet werden zur:
- Behandlung von Infektionen, die ohne Medikation besser werden oder nicht schwerwiegend sind (wie Racheninfektionen)
- Verhinderung von Reisedurchfall oder wiederkehrenden Infektionen der unteren Harnwege (Harninfektionen, die nicht über die Blase hinausgehen)
- Behandlung von Patient:innen, die zuvor unter schweren Nebenwirkungen unter einem Fluorchinolon litten
- Behandlung von leichten oder mittelschweren Infektionen (wie eine unkomplizierte Zytitis), sofern andere antibakterielle Arzneimittel, die für diese Infektionen empfohlen werden, nicht angewendet werden können.
„Bei bestimmten Infektionen sind sie [aber] weiterhin die wirksamste Behandlungsmöglichkeit“, informiert die Unabhängige Deutsche Patientenberatung. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn andere Antibiotika keine ausreichende Wirkung erzielen können.
Zwar ist laut AOK bei den Antibiotika-Verordnungen von Fluorchinolonen ebenfalls ein rückläufiger Trend zu beobachten, dennoch soll die neue Arbeitshilfe Ärzt:innen einmal mehr dafür sensibilisieren, dass „diese Medikamente nur bei schwerwiegenden oder lebensbedrohlichen Infektionen verordnet werden, wenn es keine Alternativen gibt oder sie als Mittel der ersten Wahl gelten.“
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