Ein Mundschutz gehört vor und hinter dem HV zum Alltag. Trotz Plexiglas setzen einige Chefs beim Apothekenpersonal auf eine Mund-Nasen-Bedeckung als zusätzlichen Schutz vor einer Corona-Infektion. Welche Maßnahmen Arbeitgeber zum Schutz der Angestellten ergreifen sollten, ist in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel formuliert. Weil aus Sicht der Adexa dennoch viele Vorschriften „schwammig“ bleiben, plädiert die Apothekengewerkschaft für konkrete Vorgaben. Ein Punkt sind regelmäßige Pausen für Mundschutzträger.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wird von den beratenden Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet und aktualisiert. Die Bekanntgabe erfolgt über das Gemeinsame Ministerialblatt des BMAS. Geregelt sind Details zum Arbeitsschutz in Pandemiezeiten. „Viele Eckpunkte gelten auch für öffentliche Apotheken – und die Adexa fordert von Arbeitgebern, mehr für die Sicherheit ihrer Angestellten zu tun“, so die Apothekengewerkschaft, die für konkrete Vorgaben plädiert.
Gefährdungsbeurteilung anpassen
In Punkt 3 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist die Gefährdungsbeurteilung verankert. Diese muss vom Arbeitgeber erstellt werden. In der Apotheke müssen der Inhaber oder die Filialleitung die bestehende Gefährdungsbeurteilung prüfen und an die Corona-Pandemie anpassen. „Das betrifft laut BAuA die Gestaltung der Aufgaben und der Arbeitszeit sowie zusätzlich die psychischen Belastungsfaktoren aufgrund der epidemischen Lage!“, erklärt die Adexa und fordert, „diese Fürsorgepflicht nicht zu vernachlässigen!“
Pausen für Mundschutzträger
Punkt 4.2.13 „Mund-Nase-Bedeckung und Persönliche Schutzausrüstung“ legt in Absatz 3 fest, dass die Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken und filtrierenden Halbmasken zu höheren Belastungen führe. Insoweit sei für Mundschutzträger zu prüfen, inwieweit die Tragezeiten durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen reduziert werden müssen. Außerdem sollten die Masken spätestens dann gewechselt werden, wenn diese durchfeuchtet seien. Die Bereitstellung der Masken obliege dem Arbeitgeber.
„Adexa fordert regelmäßige Pausen zum Regenerieren mit Augenmaß, die nicht zulasten der Angestellten gehen.“
Homeoffice
Homeoffice statt Apotheke? Zugegeben, die Apotheke lebt von den Kunden und es lassen sich nur wenige Tätigkeiten ins Homeoffice verlegen. Die Beratung vom eigenen Schreibtisch oder das Salberühren in der eigenen Küche sind keine Alternativen. Aber dennoch lassen sich einige Tätigkeiten auch im Homeoffice erledigen. „Arbeitgeber sollten generell prüfen, wer im Homeoffice arbeiten könnte. Zahlreiche Warenwirtschaftssysteme bieten die technischen Voraussetzungen“, fordert die Adexa.
Hygiene in Toiletten und Pausenräumen
Das Einhalten der Hygieneregeln hat während der Pandemie höchste Priorität und zwar nicht nur in Offizin, Rezeptur und Labor, sondern auch in Pausen- und Sanitärräumen. Letztere sollten mindestens einmal täglich desinfiziert werden. Die BAuA rät außerdem zu hautschonender Seife und Einmalhandtüchern. „Solche Maßnahmen zum Schutz der Angestellten konsequent umzusetzen: ein Aspekt, den Adexa nur unterstützen kann.“ In Pausenräumen sollte das Einhalten der Abstandregeln gewährleistet sein und die Pausenzeiten so organisiert werden, dass möglichst wenige Mitarbeiter zeitgleich den Pausenraum nutzen.
Fort- und Weiterbildungen, Teammeetings
Weiterbildungen und Teammeetings finden auch während der Pandemie statt. Die BAuA warnt aber speziell vor Reisen oder Besprechungen, bei denen kein Mindestabstand eingehalten werden kann. Könne darauf nicht verzichtet werden, sollte mindestens eine FFP-Maske ohne Atemventil getragen werden.
Die Adexa rät, in den nächsten Monaten in puncto Weiterbildung auf Online-Formate auszuweichen und Besprechungen unter Einhaltung der Schutzvorkehrungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Kontakte im Team
Nicht nur Kunden, sondern auch Kolleg*innen sind mögliche Risikoquellen für eine SARS-CoV-2-Infektion von PTA und Co. Eine Ansteckung im Team ist beispielsweise beim Umziehen oder in der Pause möglich – wenn kein Mundschutz getragen wird. Die BAuA fordert, die Zeiten zu entzerren. „Adexa fordert, diese Regelung nicht zum finanziellen Nachteil von Angestellten auszulegen.“
Das Fazit der Adexa: „Die Corona-Pandemie ist eine ernstzunehmende Bedrohung, auch für die Gesundheit von Apothekenangestellten.“
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