Adexa: PTA sollen selbstständig, aber unter Verantwortung arbeiten
Mehr Kompetenzen für PTA und drei Jahre Ausbildung fordert die Apothekengewerkschaft Adexa. Über beide Punkte wurde zuletzt im Bundestag diskutiert, denn der Entwurf zum PTA-Reformgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Aufsichtspflicht vor. Jetzt stellt die Adexa klar: PTA können selbstständig, aber unter Verantwortung der Apothekenleitung arbeiten und kontert die ABDA.
Eine Kompetenzerweiterung für PTA kommt aus Sicht der ABDA nicht in Frage. Entfällt die Aufsichtspflicht, können Apotheker den Vorgaben im Apothekengesetz nicht mehr entsprechen, denn der Apothekenleiter ist zur persönlichen Leitung der Apotheke in „eigener Verantwortung“ verpflichtet. Treffen PTA in eigener Verantwortung Entscheidungen, ohne dass der Apothekenleiter korrigierend eingreifen kann, kann er seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommen.
Am vergangenen Mittwoch wies Dr. Christiane Eckert-Lill, ABDA-Geschäftsführerin Pharmazie, außerdem darauf hin, dass auch Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten, die den Apotheker in seiner Abwesenheit aus Besitzstandswahrung befristet vertreten dürfen, unter Verantwortung des Apothekers und nicht in eigener Verantwortung arbeiten.
PTA-Reform im Bundestag
Den Ball spielt die Adexa nun zurück. So sollen PTA unter anderem für die Information und Beratung zu Arzneimitteln, die Rezeptabgabe und -abzeichnung, die Abgabe von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln, Rezeptur und Defektur sowie Ausgangsstoffprüfung oder die Fertigarzneimittelprüfung nach Ermessen der Apothekenleitung aus der Aufsichtspflicht entlassen werden.
„Die Arbeit ‚unter Verantwortung‘ entspräche damit derjenigen von Pharmazie-Ingenieuren, allerdings – und das soll hier ausdrücklich betont werden – ohne deren Vertretungsbefugnis.“
Adexa
Schon im Bundestag hatte Adexa-Vorstand Andreas May klargestellt: „Die PTA-Berufsgruppe bei Adexa hat sich seit langer Zeit klar positioniert: Wir wollen weg von der Arbeit ‚unter Aufsicht‘ hin zu einer Arbeit ‚unter Verantwortung‘ des Apothekers.
Wer haftet?
Auch hierzu bezieht die Adexa Stellung. „Die Verantwortung – sowohl für die Übertragung dieser Kompetenzen an die PTA als auch für die tatsächliche Arbeitsleistung (inklusive des Risikos von Fehlern und der sich daraus ergebenden Haftungsfragen) – liegt weiterhin bei der Apothekenleiterin oder dem Apothekenleiter. Die PTA arbeiten in diesen Fällen also nicht ‚unter Aufsicht‘, sondern ‚unter Verantwortung‘ eines Apothekers oder einer Apothekerin.“
Wann kann die Beaufsichtigung entfallen?
Der Gesetzesentwurf sieht einen Wegfall der Aufsicht für die PTA vor, die bereits eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen können und mindestens seit einem Jahr in der Apotheke angestellt sind sowie die staatliche Prüfung mit dem Gesamtergebnis „gut“ absolviert haben. Außerdem sind regelmäßige Fortbildungen verpflichtend. Auch PTA mit schlechterem Abschluss wird eine Entlassung aus der Beaufsichtigung zugestanden. Allerdings müssen sie zwei Jahre Berufserfahrung mehr vorweisen.
Lockerung unabhängig von Noten
Die Adexa fordert jedoch eine Lockerung der Aufsichtspflicht unabhängig von Noten oder der Betriebszugehörigkeit. „Sie darf jedoch nicht an bestimmte Abschlussnoten der Prüfung, eine bestimmte Zeit der Berufsausübung beziehungsweise der Betriebszugehörigkeit und das Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer geknüpft werden.“
„Damit liegt es in der Verantwortung der Apothekenleitung, welcher PTA zu welchem Zeitpunkt ihrer Berufslaufbahn und Betriebszugehörigkeit ein weitgehend selbstständiges und fachlich zuverlässiges Arbeiten zugetraut werden kann.“
Ausnahmen
Für die Lockerung der Aufsichtspflicht gibt es auch aus Sicht der Adexa Ausnahmen. Beispielsweise beim Medikationsmanagement, der Abgabe von Parenteralia und Betäubungsmittel.
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