In der Corona-Krise zeigt sich, wie wichtig die Apotheken vor Ort sind. Diese gilt es nun zu erhalten und zu stärken. Die Apothekengewerkschaft Adexa fordert ein „Ende der Wettbewerbsverzerrungen“ und das gehe am besten mit dem Rx-Versandverbot.
Appell an Politik und Bevölkerung
Die Adexa richtet klare Worte an die Politik und auch an die Bevölkerung. Wer die Vor-Ort-Apotheken stärken und erhalten wolle, solle seine Arzneimittel in der Apotheke um die Ecke und nicht im Internet bestellen. „Unsere Bitte an die Bevölkerung: Besorgen oder bestellen Sie Ihre Arzneimittel bei Ihrer Apotheke vor Ort!“
Von der Politik fordert die Adexa ein Rx-Versandverbot. „Wer die deutschen Präsenzapotheken erhalten und stärken will, der muss dafür sorgen, dass die Wettbewerbsverzerrungen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln abgeschafft werden. Und zwar zeitnah! Aus Sicht von Adexa geht das am besten über das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandverbot.“
Online-Apotheke in Krise keine Alternative
Das Apothekensterben ist vielerorts schmerzlich spürbar. 2019 war das Negativ-Rekordjahr, wenn es um Apothekenschließungen geht. Ende des Jahres gab es in Deutschland noch 19.075 Apotheken, das sind 348 Betriebe weniger als im Jahr zuvor. „Der Versandhandel aus der Schweiz oder aus den Niederlanden bietet hier keine Alternative“, so die Adexa. „Denn Bürgerinnen und Bürger brauchen die Kompetenz, die Flexibilität und die Empathie in ihrer Apotheke vor Ort.“
Botendienstvergütung ist Schritt in die richtige Richtung
Aus Sicht der Adexa sei die per Eilverordnung erlassene Vergütung des Botendienstes zwar ein Schritt in die richtige Richtung und werde von der Gewerkschaft ausdrücklich begrüßt. „Sie ist aber befristet für die Dauer der ‚epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘. Damit wird sie die ungleichen Voraussetzungen nicht nachhaltig in die nötige Balance bringen können.“
Bei der Abgabe von Arzneimitteln im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag darf mit der Corona-Eilverordnung ein Zusatzbetrag von 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zulasten der Kasse abgerechnet werden. Das genaue Prozedere ist allerdings noch nicht abschließend geklärt. DAV und GKV-Spitzenverband sind noch in Verhandlungen. Bis eine einheitliche Regelung gefunden wurde, wird seitens der Verbände empfohlen, die Rezepte zu sammeln und in die Abrechnung zu geben, wenn Klarheit herrscht und entsprechend der beschlossenen Vorgaben bedruckt werden kann.
Zusätzlich können Apotheken, die einen Botendienst anbieten, einmalig 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.
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