Orale Retinoide sind in der Schwangerschaft kontraindiziert. Ebenso für Frauen im gebärfähigen Alter – es sei denn, es werden alle Bedingungen des Schwangerschaftsverhütungsprogramms eingehalten. Doch Studien zeigen, dass die Maßnahmen nur unzureichend eingehalten und Frauen unter einer Therapie schwanger werden. Auch nach Therapieende muss weiterhin sicher verhütet werden; unter Acitretin sogar für drei Jahre.
Orale Retinoide – Isotretinoin, Alitretinoin und Acitretin – besitzen stark teratogene Eigenschaften. Die Wirkstoffe kommen zur Behandlung schwerer Formen von Akne, schwerer chronischer Handekzeme, die nicht auf Kortikoide ansprechen, schwerer Formen der Psoriasis und Keratinisierungsstörungen zum Einsatz. Allerdings nicht bei Schwangeren und bei Frauen im gebärfähigen Alter nur unter bestimmten Vorgaben.
Für Frauen im gebärfähigen Alter gilt ein Schwangerschaftsverhütungsprogramm. Unter bestimmten Bedingungen sind Kontrazeptiva erstattungsfähig. Die Patientinnen müssen:
- eine Schwangerschaft mindestens einen Monat lang vor der Behandlung, während der Behandlung und mindestens einen Monat lang nach der Therapie ausschließen
- mindestens eine, vorzugsweise jedoch zwei komplementäre Methoden der Empfängnisverhütung anwenden
- vor, während und fünf Wochen nach der Behandlung Schwangerschaftstests unter ärztlicher Aufsicht vornehmen lassen.
Verhütungsprogramm für Acetretin drei Jahre nach Therapieende
Werden nicht alle Bedingungen des Empfängnisverhütungsprogramms erfüllt, sind Isotretinoin und Alitretinoin für Frauen im gebärfähigen Alter kontraindiziert. Wurde eine Frau mit Acitretin behandelt, müssen nach dem Absetzen regelmäßig ärztlich überwachte Schwangerschaftstests in ein bis drei monatlichen Abständen über einen Zeitraum von drei Jahren durchgeführt werden.
Die Vorgaben gelten für alle Frauen im gebärfähigen Alter – auch für sexuell inaktive Patientinnen und Frauen mit Amenorrhoe.
Trotz risikominimierender Maßnahmen Schwangerschaften unter Retinoiden
Doch jüngste Studien zeigen, dass die Maßnahmen nur unzureichend eingehalten werden. Nach der Aktualisierung der Risikominimierungsmaßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung im Jahr 2018 wurden die Zulassungsinhaber verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsstudie inklusive Umfrage durchzuführen. Dies geschah im Zeitraum von Juli 2014 bis Dezember 2020. Das Ziel: Veränderungen in der Verschreibungs- und Überwachungspraxis nach der Aktualisierung des Schwangerschaftsverhütungsprogrammes zu bewerten.
„Die Ergebnisse zeigen, dass während der Einnahme oraler Retinoide die Durchführung von Verhütungsmaßnahmen und Schwangerschaftstests immer noch gering ist“, heißt es in einem Rote-Hand-Brief. Bei Frauen, die mit oralen Retinoiden behandelt werden, treten weiterhin Schwangerschaften auf, von denen die meisten zu einem Schwangerschaftsabbruch führen.
Zudem zeigt die Untersuchung, dass die ärztlich überwachten Schwangerschaftstests nicht ausreichend durchgeführt und eine wirksame Empfängnisverhütung während der Behandlung und nach Beendigung nicht sichergestellt ist.
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