Die Uhr tickt, denn die Frist zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung für 2020 läuft. Und diese bleibt durch die Corona-Pandemie den wenigsten von uns erspart. So müssen alle Kurzarbeiter:innen die Formulare in jedem Fall abgeben. Damit die Steuererklärung nicht zur Stolperfalle wird, kommen hier ein paar Tipps.
Im Juli hieß es aufatmen. Denn Steuerzahler:innen konnten sich über einen Aufschub bei der Frist für die Steuererklärung freuen – Corona sei Dank. Doch nun ist es wieder so weit und die Zeit rennt. Bis 31. Oktober müssen die Formulare für 2020 beim Finanzamt eingegangen sein. Und schon kommen manche von uns ganz schön ins Schwitzen. Denn in diesem Jahr müssen besonders viele Menschen eine Einkommenssteuererklärung machen. Warst du als PTA in der Apotheke in Kurzarbeit, übst du nebenbei einen Minijob aus oder hast du im letzten Jahr Kranken- oder Elterngeld bekommen, trifft das auch auf dich zu. Also heißt es: Ran an die Formulare. Doch pass auf, dass deine Steuererklärung nicht zur Stolperfalle für dich wird. Hier kommen einige Dos and Dont´s, die dir dabei helfen.
Dos
Steuererklärung ausfüllen
Klingt banal, aber das Wichtigste ist es, überhaupt eine Steuererklärung abzugeben. Denn in der Regel gibt es zumindest etwas Geld zurück, wie der Lohnsteuerhilfeverein klarstellt. Meist kannst du mehr absetzen, als du denkst. Schreibt der/die Chef:in zum Beispiel eine bestimmte Arbeitskleidung in der Apotheke vor, die du dir auch noch selbst besorgen musst, kannst du dies ebenso angeben wie Weiterbildungsmaterialien.
Mietausgaben absetzen
Wenn du zur Miete wohnst, kannst du einen Teil deiner Nebenkosten ebenfalls bei der Steuererklärung angeben. Nämlich den Teil, der für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen draufgeht. Achte darauf, dass dies in der Abrechnung separat aufgelistet wird.
Corona-Sonderregeln nutzen
Zugegeben, die Homeoffice-Pauschale kannst du als PTA bei der Steuererklärung eher nicht nutzen. Aber hat dir der/die Chef:in einen Corona-Bonus gezahlt, ist dieser bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei. Auch das Kurzarbeitergeld ist eine steuerfreie Lohnersatzleistung, die allerdings unter den Progressionsvorbehalt fällt.
Dont´s
Frist versäumen
Wer die Abgabefrist am 31. Oktober versäumt, muss mit Strafen rechnen. Für jeden angefangenen Monat, den die Steuererklärung zu spät ist, fallen 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer als Verspätungszuschlag an. 25 Euro sind aber mindestens fällig.
Falsche Einträge
Prüfe alle Formulare vor der Abgabe noch einmal auf Herz und Nieren. Denn es gibt nichts Schlimmeres als vertauschte Angaben oder Zahlendreher in der Bankverbindung, wie der Lohnsteuerhilfeverein mahnt. So verzögert sich deine mögliche Rückzahlung unnötig oder bleibt sogar ganz aus, wenn das Finanzamt falsche Einträge einfach streicht.
Ausgaben ohne Belege absetzen
Zwar musst du seit einiger Zeit nicht mehr die einzelnen Belege für deine (Sonder-)Ausgaben zusammen mit der Steuererklärung abgeben. Auf Verlangen des Finanzamts müssen diese jedoch nachgereicht werden. Gib also keine Posten an, die du nicht mehr belegen kannst. Außerdem sollten Rechnungen für Handwerker und Co. nie bar bezahlt werden, da sie andernfalls nicht abgesetzt werden können.
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