Während sich einige PTA regelmäßig über eine Rückzahlung bei der jährlichen Lohnsteuererklärung freuen dürfen, werden andere zur Nachzahlung aufgefordert. Doch wer aktuell ein entsprechendes Schreiben bekommt, sollte wachsam sein. Denn es kursiert eine neue Betrugsmasche, und zwar mit gefälschten Steuerbescheiden.
Bis Anfang September mussten PTA und andere Angestellte, für die die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gilt, diese beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die entsprechenden Steuerbescheide landen aktuell vielerorts im Briefkasten. Doch dabei heißt es wachsam sein und keine voreiligen Nachzahlungen tätigen. Denn es sind gefälschte Steuerbescheide im Umlauf, warnen Finanzämter, Polizei und Landesbehörden.
Übrigens: PTA, die lediglich ihrer Tätigkeit in der Apotheke nachgehen und ledig sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Für wen diese Pflicht ist, regelt § 46 Einkommenssteuergesetz.
Gefälschte Steuerbescheide fordern zur Nachzahlung auf
Nach zahlreichen Betrugsmaschen per Telefon, SMS oder E-Mail würden Kriminelle aktuell versuchen, über per Post versendete gefälschte Steuerbescheide an Geld von möglichen Opfern zu kommen, heißt es vom Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz. Demnach seien in verschiedenen Bundesländern bereits entsprechende Schreiben mit Zahlungsaufforderungen bei Bürger:innen eingegangen. Ein Beispiel seien gefälschte Steuerbescheide, bei denen der jeweilige Betrag auf ein Konto bei der Sparkasse Weser-Elbe überwiesen werden soll.
Die Behörden rufen daher zur Wachsamkeit auf und empfehlen, Steuerbescheide sorgfältig zu prüfen, beispielsweise im Hinblick auf Steuernummer oder Angaben zum Finanzamt, und mit früheren Schreiben zu vergleichen. Merkmale für gefälschte Steuerbescheide sind demnach:
- falsche Angaben zu Adresse, Telefonnummer und Bezeichnung des Finanzamts,
- falsche Steuernummer und/oder IdNr.,
- angegebene Website www.finanzverwaltungen.de existiert nicht,
- falscher Absender („Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“),
- Stempel/Logo mit Bundesadler sind gefälscht,
- fehlende Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens,
- ungewöhnliche Bankverbindung (etwa außerhalb des jeweiligen Bundeslandes).
Bevor eine vermeintlich notwendige Nachzahlung geleistet wird, sollte im Zweifel das zuständige Finanzamt kontaktiert werden, jedoch nicht über die im Schreiben angegebenen Kontaktdaten. Handelt es sich um eine Fälschung, wird zur Anzeige bei der Polizei geraten.
Mehr aus dieser Kategorie
„Bleibe-Prämie“ in der Apotheke: Was gilt?
In vielen Apotheken ist das Personal knapp und gute Mitarbeitende sind schwer zu finden. Kein Wunder, dass Chef:innen einiges versuchen, …
Gewinnspiele in der Apotheke: Was ist erlaubt?
In der Adventszeit hält der Einzelhandel zahlreiche Highlights für Verbraucher:innen bereit, um den Umsatz anzukurbeln. Auch Apotheken versuchen mitunter, Kund:innen …
Elternzeit: Erlaubnis der Apothekenleitung Pflicht?
Mit der Elternzeit können sich Mütter und Väter eine berufliche Auszeit ermöglichen, um sich um ihren Nachwuchs zu kümmern – …