Abnehmspritzen: „Missbrauch leicht gemacht“
Dass Arzneimittel mit GLP-1-Rezeptoragonisten wie Semaglutid zum schnellen Gewichtsverlust genutzt werden, ist längst bekannt. Der Missbrauch als Abnehmspritzen wird Verbraucher:innen dabei oftmals (zu) leicht gemacht, kritisiert aktuell die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) – vor allem durch Online-Angebote ohne ausreichende Prüfung.
GLP-1-Rezeptoragonisten wie Semaglutid kommen neben der Behandlung von Diabetes Typ 2 mitunter auch zur Gewichtsregulierung zum Einsatz. Ein Beispiel ist Wegovy (Novo Nordisk), das als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität zur Gewichtsregulierung, einschließlich Gewichtsabnahme und Gewichtserhaltung, bei Erwachsenen mit einem Body-Mass-Index (BMI) von ≥ 30 kg/m2 (Adipositas) oder ≥ 27 kg/m2 bis < 30 kg/m2 (Übergewicht), bei denen mindestens eine gewichtsbedingte Begleiterkrankung vorliegt, angewendet wird. „Tatsächlich aber nutzen auch normalgewichtige Menschen trotz Risiken Wegovy und Co., um schnell und mühelos schlanker zu werden“, warnen die Verbraucherschützer:innen aktuell.
Um herauszufinden, wie einfach es ist, an entsprechende Präparate zu kommen, haben die Expert:innen im Rahmen des Projektes Faktencheck Gesundheitswerbung Testkäufe auf verschiedenen Telemedizin-Plattformen durchgeführt. „Wir haben untersucht, ob man online die Abnehmspritze bestellen kann, wenn man nicht den vorgeschriebenen Body-Mass-Index erfüllt oder falsche Angaben zu Identität oder Gewicht macht“, heißt es. Das Ergebnis: Ein Missbrauch von Abnehmspritzen ist oftmals viel zu leicht möglich, denn Kontrollmechanismen sind meist nicht ausreichend.
Abnehmspritzen ohne Nachweise zu Gewicht und Co.?
So wurden im März zehn deutschsprachige telemedizinische Online-Plattformen unter die Lupe genommen – alle verzichteten dabei von vornherein auf eine verpflichtende Videoberatung. Nur bei vier davon mussten die vermeintlichen Patient:innen Nachweise zur Identität erbringen.
Von den anderen sechs Plattformen verlangten dagegen vier keinerlei Nachweis. Bei zwei Anbietern musste das Gewicht und somit der Nachweis einer Adipositas-Erkrankung mittels Fotos erbracht werden – Ganzkörperaufnahme sowie ein Foto des Gewichts auf der Waage. Dabei ließ sich ein Anbieter mittels KI-Aufnahme austricksen, der andere hingegen nicht. Hinzukam, dass es oftmals möglich war, bei einer Abfrage des Gewichts mittels Fragebogen den Wert auf den entsprechenden Body-Mass-Index anzupassen, sodass trotzdem eine Verschreibung ausgestellt wurde. Somit konnte zwar bei keiner Plattform mit der Angabe eines Normalgewichts bestellt werden, eine Manipulation wurde den Nutzer:innen jedoch leicht gemacht.
Online-Rezepte als Verstoß gegen Sorgfaltspflicht
Die Verbraucherschützer:innen sehen in dem Vorgehen einen Verstoß gegen ärztliche Standards und Sorgfaltspflichten. Demnach sei es rechtlich unzulässig, Rezepte für Medikamente wie Wegovy allein auf Basis eines Online-Fragebogens auszustellen. Denn Fernbehandlungen seien bekanntlich nur erlaubt, wenn ein persönlicher ärztlicher Kontakt nicht erforderlich sei. „Die ausschließliche Rezeptvergabe der Abnehmspritze über leicht manipulierbare Online-Fragebögen ohne echten Arztkontakt widerspricht aus unserer Sicht klar diesen Anforderungen“, heißt es weiter. Die Verbraucherzentrale NRW warnt dabei vor allem vor möglichen Nebenwirkungen der Nutzung von Abnehmspritzen ohne ärztliche Kontrolle – von Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Allergien oder seltener schweren Erkrankungen.
„Wer online einen Fragebogen ausfüllt, kann das in Deutschland verschreibungspflichtige Medikament teils ohne echte ärztliche Untersuchung oder Identitätsprüfung erhalten – trotz erheblicher Risiken und rechtlicher Vorgaben“, fassen die Expert:innen ihre Kritik zusammen.
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