Abnehmen ist Lifestyle: Keine Erstattung für Wegovy
Adipositas ist eine chronische Krankheit. Das hat auch der Bundestag im Jahr 2020 so klassifiziert. Aber nur weil es sich um eine anerkannte Erkrankung handelt, heißt das nicht automatisch, dass die Betroffenen einen Anspruch auf Kostenerstattung haben. Arzneimittel zum Abnehmen wurden bereits 2004 aus dem Leistungskatalog gestrichen und gelten als Lifestyle-Arzneimittel. So auch Wegovy (Semaglutid, Novo Nordisk). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der vergangenen Woche den Ausschluss als Kassenleistung durch einen Beschluss formal nachvollzogen.
Wegovy wird als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität zur Gewichtsregulierung, einschließlich Gewichtsabnahme und Gewichtserhaltung, bei Erwachsenen mit einem Body-Mass-Index (BMI) von ≥ 30 kg/m2 (Adipositas) oder ≥ 27 kg/m2 bis < 30 kg/m2 (Übergewicht) eingesetzt, wenn mindestens eine gewichtsbedingte Begleiterkrankung vorliegt.
Das Arzneimittel ist in der Anlage II Lifestyle-Arzneimittel gelistet. Der Verordnungsausschluss galt bereits vor dem heutigen G-BA-Beschluss. Semaglutid-haltige Arzneimittel, die nicht zur Gewichtsregulierung zugelassen sind, aber bei anderen Indikationen wie Diabetes mellitus Typ 2, fallen nicht unter den gesetzlichen Verordnungsausschluss.
Im Stellungnahmeverfahren zum Beschlussentwurf hatte sich der G-BA intensiv mit Forderungen auseinandergesetzt, für Wegovy Sonderregelungen zumindest bei Adipositas aufgrund des erhöhten Risikos für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen in diesen Fällen zu treffen. „Einen solchen Entscheidungsspielraum sah der G-BA aufgrund des generellen gesetzlichen Verordnungsausschlusses jedoch nicht“, so die Expert:innen.
Novo Nordisk hat Semaglutid für verschiedene Anwendungsgebiete und unter jeweils anderen Produktnahmen auf dem Markt: Wegovy sowie Rybelsus und Ozempic. Letztere Produkte sind zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen.
Laut Robert-Koch-Institut (RKI) und Selbstangaben aus den Jahren 2019/2020 sind in Deutschland 46,6 Prozent der Frauen und 60,5 Prozent der Männer von Übergewicht (einschließlich Adipositas) betroffen. Fast ein Fünftel der Erwachsenen (19 Prozent) weist eine Adipositas auf.
Mehr aus dieser Kategorie
Entgeltgleichheit Pflicht: Mediangehalt reicht nicht
Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, …
Fahrtkostenzuschuss: Was gilt ab 2026?
Die Bundesregierung will das Steueränderungsgesetz 2025 auf den Weg bringen. Das Ziel: „Bürgerinnen und Bürger gezielt entlasten“. Das soll unter …
Überstunden in Teilzeit: Zuschläge Pflicht?
Die Apotheke ist nicht nur weiblich, sondern auch gut mit dem Familienleben vereinbar, sagt ein Großteil der PTA. Viele Kolleg:innen …









