Abgabe von RSV-Laientests in Apotheken erlaubt
Die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) wurde angepasst und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Apotheken dürfen nun auch Selbstests zum Nachweis von Respiratorische Synzytial Viren (RSV) an Laien abgeben.
Zuletzt wurde den Apotheken die Abgabe von Laientests zum Nachweis von Influenzaviren gestattet. Jetzt wurde die Anlage 3 zu § 3 Absatz 4 MPAV erneut erweitert und folgender Spiegelstrich angeführt: „In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwendung, die für den Nachweis von Respiratorischen Synzytial Viren bestimmt sind“. Somit ist der Weg frei für die Vierfachtests auf SARS-CoV-2, Influenza A und B sowie RSV.
Achtung, zwar dürfen Apotheken In-vitro-Diagnostika an Laien zum Nachweis von RS-Viren abgeben, aber auf RSV in der Apotheke testen ist nicht gestattet. Hier besteht weiterhin Arztvorbehalt.
RSV verursacht in Deutschland jährlich über 34.000 Krankenhausaufenthalte bei Erwachsenen ab 60 Jahren. Davon enden etwa 2500 tödlich. Das humane respiratorische Synzytial-Virus löst Atemwegserkrankungen aus, die in den meisten Fällen einer gängigen Erkältung gleichen. Sie können aber zu ausgeprägten Erkältungssymptomen führen. Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen und Fieber gehören zu den Leitsymptomen. Normalerweise heilt die Erkrankung innerhalb einer Woche von selbst aus. Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 8 Tage. Eine spezifische Therapie gibt es nicht, weshalb der Infekt symptomatisch behandelt wird.
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