Ab morgen: Das sind die neuen Corona-Regeln
Die Zahl der Neuinfektionen erreichte in den vergangenen Tagen immer wieder neue Negativrekorde. Derzeit verdoppelt sich die Zahl der Covid-19-Patienten etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Die Bundesregierung zieht erneut die Notbremse, um die Infektionszahlen zu senken und das Infektionsgeschehen aufzuhalten. Darum gelten ab morgen strengere Corona-Regeln.
„Die Lage ist wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate“, schreibt die Bundesregierung. Es gelte, die Infektionsdynamik zu unterbrechen. Damit sich Familien und Freunde auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können, bedarf es zusätzlich zu den bestehenden Beschlüssen weiterer Beschränkungen, die morgen in Kraft treten. Das sind die zusätzlichen Corona-Regeln, die bis Ende November befristet sind:
- Kontakte verringern: Kontakte zu anderen Menschen (außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts) sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden
- ein Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur noch mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts gestattet – die Personenzahl ist auf zehn begrenzt
- Gruppen feiernder Menschen in der Öffentlichkeit, in Wohnungen und in privaten Einrichtungen gelten als inakzeptabel
Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert! - auf nicht notwendige private Reisen und Besuche soll verzichtet werden
Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind nicht möglich - Theater, Konzerthäuser, Opern, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Schwimmbäder, Saunen, Thermen und Fitnessstudios sind geschlossen
Freizeit- und Amateursport werden eingestellt; mit Ausnahme von Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand - Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt;
Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen werden geschlossen - Restaurants dürfen nur zum Abholen und Liefern von Speisen öffnen
- Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagepraxen sind geschlossen; Physio-, Logo- und Ergotherapie sowie Fußpflege sind weiterhin möglich
- Groß- und Einzelhandel bleiben unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet.
In den Geschäften darf nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche sein! - wenn möglich, sollen Heimarbeit oder mobiles Arbeiten ermöglicht werden
- Schulen und Kindergärten sollen geöffnet bleiben
Hilfe für Betriebe
Finanzielle Ausfälle aufgrund der temporären Schließungen sollen durch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe mit einem Finanzvolumen von rund zehn Milliarden Euro aufgefangen werden. Der Erstattungsbetrag liegt bei 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt.
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