60 Cent können Apotheken als Zuschlag für einen SARS-CoV-2-Antigentest abrechnen. Grundlage ist die „Preisverordnung für SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung“ (AntigenPreisV).
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Zuschläge für Corona-Tests gedeckelt. Bei der Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur patientennahen Anwendung zum direkten Erregernachweis durch den Händler an berechtigte Leistungserbringer*innen oder an Apotheken darf auf den tatsächlichen Herstellerabgabepreis pro Test nur ein einmaliger Festzuschlag von 40 Cent zuzüglich Umsatzsteuer erhoben werden. „Erfolgt die Abgabe […] durch eine Apotheke, kann diese pro Test einen einmaligen Festzuschlag von 60 Cent sowie die Umsatzsteuer erheben“, heißt es in der AntigenPreisV.
Damit gesteht das BMG den Apotheken 20 Cent mehr zu als ursprünglich angedacht. Denn eigentlich sollte die Handelspanne der Apotheken bei 40 Cent gedeckelt sein. Die ABDA hatte in ihrer Stellungnahme vorgeschlagen, den Zuschlag für die Stufe der Leistungserbringer auf 60 Cent pro Antigentest zu erhöhen und einen Mindestzuschlag von 7,50 Euro pro Packung festzulegen. Der Forderung nach 60 Cent pro Test ist das BMG nachgekommen.
Ziel der Festzuschläge sei es, dass die Antigentests für die berechtigten Leistungserbringer ausreichend zur Verfügung stünden und diese von der Möglichkeit zur Testung im gebotenen Umfang Gebrauch machten. Zudem diene die Festlegung der Festzuschläge für Corona-Antigentests der Begrenzung der Ausgaben der Krankenkassen und solle so deren finanzielle Leistungsfähigkeit auch langfristig sichern und eine Preisexplosion verhindern.
Immerhin, die Regelung gilt nicht für die Abgabe von Antigentests zur patientennahen Anwendung zur Erfüllung von Verträgen, die vor dem 9. Dezember geschlossen wurden.
Seit dem 4. Dezember dürfen Apotheken Schnelltests an Schulen und Kitas abgeben. „Antigen-Schnelltests können helfen, Lehrer*innen und Erzieher*innen und damit auch Kinder besser zu schützen. Kitas und Schulen bzw. ihre Träger können ab heute eigenständig Schnelltests beziehen und nutzen“, twittere Gesundheitsminister Jens Spahn. „Lehrer*innen werden, wie in Hessen erfolgreich erprobt, sich regelmäßig selbst testen dürfen. Und die Schulträger können bei Bedarf mit geschultem Personal Tests vor Ort durchführen. Das ist eine weitere alltagstaugliche Option, um Kindern auch in Pandemiezeiten den Kita- oder Schulbesuch zu ermöglichen.“
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