Ab Februar: Einzelvertrag für Inkontinenz
Weil keine angemessene Erhöhung der Inkontinenz-Pauschale mit der AOK Bayern ausgehandelt werden konnte, zieht der Bayerische Apothekerverband (BAV) Konsequenzen. Wollen Apotheken Versicherte der Kasse weiterhin versorgen, müssen sie einen Einzelvertrag schließen.
Der Hilfsmittelversorgungsvertrag für aufsaugende Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich zwischen der AOK Bayern und dem BAV endet zum 31. Januar 2025. Der Grund: Die Kasse war nicht bereit, „die Inkontinenzpauschale auf einen – für die hochwertige Versorgung durch Apotheken – angemessenen Betrag zu erhöhen, welcher die Versorgung langfristig sicherstellt“, so der BAV. Ab dem 1. Februar kommenden Jahres kann somit nicht mehr zu den derzeit geltenden Konditionen von maximal 22,71 Euro für Erwachsene und 39,70 Euro für Kinder versorgt werden. Apotheken müssen dann Einzelverträge mit der AOK Bayern schließen.
Bereits im Sommer hatte der BAV über die Kündigung des beitrittspflichtigen Vertrags mit der Kasse mit Wirkung zum 30. Juni informiert. Eine Versorgung im finanziellen Rahmen der festgelegten Pauschale war mit Blick auf die stark gestiegenen Kosten, insbesondere im Bereich der Rohstoffe, Logistik, Energie und Personal weder vertretbar noch darstellbar.
Um die Versorgung sicherzustellen, wurde vereinbart, den Vertrag so lange gegen sich gelten zu lassen, bis ein Nachfolgevertrag geschlossen wird. Doch dazu kommt es nicht. Es konnte keine Einigung mit der AOK Bayern erzielt werden.
Wie der BAV mitteilt, wird sich die Kasse in den kommenden Tagen an die Apotheken wenden und nachfragen, ob die Apotheken die Versicherten weiterhin versorgen wollen und nach den Regeln der Kasse mitspielen.
„Ihnen steht die Entscheidung hierüber frei“, so der BAV. Allerdings sollen Apotheken bedenken, dass eine Zustimmung die Position des BAV bei zukünftigen Preisverhandlungen schwächen wird und den aktuellen Forderungen nach einer sachgerechten Vergütung entgegensteht.
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