Das Fax ist aus der Apotheke nicht wegzudenken – bei 97 Prozent der Kolleg:innen ist das Faxgerät noch aktiv im Einsatz; unter anderem zur Übermittlung von Kostenvoranschlägen an die Krankenkassen. Doch damit ist ab 1. Februar Schluss, denn ab dem Stichtag müssen HiMi-Kostenvoranschläge elektronisch übermittelt werden.
Für einige Hilfsmittel müssen Apotheken vor der Abgabe bei der Kasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Möglich war dies unter anderem analog. Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Leistungserbringer haben sich bereits im November 2019 auf „Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln gemäß § 127 Absatz 9 SGB V“ geeinigt. Deren Ziel ist es, die Durchführung und Abrechnung der Hilfsmittelversorgung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Hier kommt der elektronische Kostenvoranschlag ins Spiel.
§ 4 elektronischer Kostenvoranschlag
In § 4 ist der elektronische Kostenvoranschlag geregelt, für den eine Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten galt. Diese Frist endet zum 1. Februar. Das bedeutet: Ab dem Stichtag müssen alle HiMi-Kostenvoranschläge elektronisch an die Kassen übermittelt werden. Diese müssen bis dahin eine offene Schnittstelle für die Abwicklung eines elektronischen Kostenvoranschlags vorsehen, für den sich Dienstleister zulassen lassen können, heißt es in den Rahmenempfehlungen.
Zur Info: Die DAK setzt die Vorgabe bereits seit Sommer 2022 um. Ein Papier-Kostenvoranschlag ist seither nicht mehr möglich. Für den elektronischen Kostenvoranschlag nutzt die DAK die MIP-Plattform von Medicomp.
Leistungserbringer tragen die Kosten
Der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) kostet Geld, und zwar für die Leistungserbringer – die Apotheken. APOTHEKE ADHOC hat eine Übersicht der Preise. Noventi etwa verlangt für seinen „eKV-Dialog“ eine Gebühr von 99 Cent pro eKV. Kostenvoranschläge können für alle Kassen eingegeben und verwaltet werden. Auch Apotheken, die keine Noventi-Kund:innen sind, können den eKV-Dialog nutzen, müssen jedoch zusätzlich eine Jahrespauschale von 216 Euro netto zahlen. Beim Rechenzentrum NARZ werden 239,40 Euro brutto pro Jahr fällig. Anbieter Medicomp – MIP-Orthopädie-Technik – verlangt 122,40 Euro netto zuzüglich 50 Cent pro genehmigtem eKV. HMM Deutschland hat ein Provisionsmodell mit 1,55 Prozent Beteiligung, wobei mindestens 1,29 Euro und maximal 60 Euro netto pro genehmigtem eKV anfallen, dafür keine Grundgebühr.
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