Friedenspflicht bei Chargenübermittlung
Der DAV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Friedenspflicht bei der Chargenübermittlung geeinigt – allerdings nur zeitlich befristet. Die Uhr tickt bereits.
Dass die Chargenübermittlung beim E-Rezept Pflicht ist, ist in § 2 Absatz 2 Anlage 1 der Abrechnungsvereinbarung geregelt. Zum Abrechnungsdatensatz gehört demnach auch die Chargenbezeichnung des authentifizierungspflichtigen Arzneimittels – vorausgesetzt, der Data-Matrix-Code ist auf der Umverpackung zu finden. Eigentlich ist die Übermittlung ganz einfach – nämlich durch Scannen des securPharm-Codes. Aber in einigen Fällen ist dies nicht möglich, beispielsweise bei der Heimversorgung/Verblistern.
Fehlt die Charge, kann eine Retaxation die Folge sein. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte das Risiko „als eher gering“ eingeschätzt. Der Grund: Die Übermittlung der Charge diene allein dem Zweck, dass die Kassen künftige Ersatzansprüche im Falle eines Rückrufes sicherstellen können.
DAV und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Friedenspflicht bei der Chargenübermittlung geeinigt. Eine Retaxation ist bei einer fehlenden Charge ausgeschlossen – gleiches gilt, wenn der Wert „Stellen“ anstatt der Charge nicht übermittelt wurde. Die Friedenspflicht ist zum 29. Februar 2024 befristet.
Ende des vergangenen Jahres hatten sich DAV und GKV-Spitzenverband auf eine Ergänzung der Abrechnungsvereinbarung geeinigt. Konkret geht es um die Übermittlung der Charge beim Verblistern. Bis Ende Juni 2025 kann anstelle der Charge der Wert „Stellen“ übermittelt werden.
Mehr aus dieser Kategorie
Schwangerschaftsübelkeit: Gestattung für Cariban aus Spanien
Übelkeit gehört zu den ersten Anzeichen der Schwangerschaft und tritt meist ab der fünften Woche auf. Bringen konventionelle Therapien keine …
Methylphenidat Zentiva: Probleme mit Kindersicherung
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) weist auf mögliche Qualitätsmängel bei Methylphenidat Zentiva Hartkapseln hin. Grund dafür sind Probleme mit …
Undichte Blister: Nächster Rückruf bei Paracetamol-Zäpfchen
Paracetamol Sanavita müssen in zwei Stärken und verschiedenen Chargen zurück. Der Grund: einige undichte Blisterkavitäten. Einen Rückruf gab es bereits …