Verbindliche Zusage: „Daumen hoch“ statt Unterschrift?
Ob im Privatleben oder in der Apotheken-Chatgruppe: Emojis sind aus der virtuellen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Inzwischen gibt es sie in knapp 3.500 verschiedenen Formaten. Dazu gehört auch das „Daumen hoch“-Zeichen. Doch Achtung: Dies kann sogar eine Unterschrift ersetzen, wie ein kurioses Urteil zeigt.
Täglich werden weltweit schätzungsweise mehr als 10 Milliarden Emojis verschickt – von lachenden oder traurigen Smileys, Herzen oder lustigen Tiersymbolen ist alles dabei. Besonders beliebt ist dabei das „Daumen hoch“-Zeichen als schnelle Antwort auf Fragen, Vorschläge und Co.
Vor allem im beruflichen Kontext ist dabei aber Vorsicht geboten. Bevor du beispielsweise auf den neuen Dienstplan, den der/die Chef:in schickt, mit einem „Daumen hoch“ reagierst, solltest du dir überlegen, ob du auch wirklich damit einverstanden bist. Denn dies kann als verbindliche Zusage gelten, aus der du im Anschluss nicht mehr einfach so herauskommst. Das zeigt ein Urteil, bei dem ein „Daumen hoch“ für einen Schaden von mehr als 56.000 Euro sorgte.
„Daumen hoch“-Zeichen ersetzt Unterschrift
Was war passiert? Ein Unternehmen klagte gegen einen Landwirt. Der Grund: Die Firma bestand auf die Erfüllung eines Vertrags, auf den der Mann per Textnachricht mit „Daumen hoch“ reagiert hatte. In den Augen des Unternehmens war dies eine verbindliche und rechtsgültige Zusage, wohingegen der Landwirt darauf pochte, dass es sich lediglich um eine Lesebestätigung anstelle einer Vertragsunterzeichnung gehandelt habe.
Die Richter:innen entschieden jedoch zugunsten der Firma. Der Grund: Auch ein entsprechendes Emoji kann – ähnlich wie ein kurzes „ok“ oder „jep“ – als gültige Zusage betrachtet werden. So stehe das „Daumen hoch“-Zeichen international als Symbol für Zustimmung und Einwilligung und könne eine förmliche Unterschrift ersetzen. In den Augen des Gerichts habe der Mann somit eindeutig sein Einverständnis mit dem Vertrag erklärt und hätte diesen auch erfüllen müssen. Da es dazu nicht kam, wurde der Mann zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als 56.000 Euro verurteilt.
Auch in einem Fall aus Israel zeigte sich, welchen Stellenwert Emojis haben können. Dort hatten Mietinteressenten auf das Angebot eines Vermieters mit zahlreichen freudigen Emojis reagiert. Der Vermieter sah darin eine Form von Vorfreude und deutete dies als Zusage für die Wohnung – zu Recht, wie ein Gericht entschied.
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