Die meisten denken: Tee ist gleich Tee. Stimmt aber nicht. Wann etwa in den Kamillentee neben Blüten auch das Kraut der Kamillenpflanze darf, erklärt eine Verbraucherschützerin.
Mal heißt er Kräutertee, mal Arzneitee – das ist doch das Gleiche, oder? Ist es nicht, sagt Daniela Krehl, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Denn Arzneitees unterliegen speziellen Kontrollen und strengen Qualitätsanforderungen.
Als gewöhnlicher Kräutertee darf zum Beispiel Kamillentee außer Blüten auch das Kraut der Pflanze enthalten. Wird er mit einem Hinweis auf eine heilende oder lindernde Wirkung als Arzneitee angeboten, muss er ausschließlich aus Blüten bestehen. Für Arzneitee schreibt das Arzneimittelgesetz eine Mindestmenge wirksamer Inhaltsstoffe vor. Auch Angaben zur Zubereitung, Dosierung und Anwendungsdauer sind Pflicht.
Außerdem müssen Arzneitees nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen sein. Für viele Produkte aus Kräutern und Kräutermischungen mit bewährten Rezepturen wie beispielsweise Blasen- oder Hustentee gelten sogenannte Standardzulassungen. Sie brauchen kein aufwendiges Verfahren zu durchlaufen. Erkennbar sind sie an einer Zulassungsnummer, die auf „99“ endet. Man findet sie meist seitlich auf den Schachteln oder unter dem Strichcode.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Mounjaro als Fertigpen: Tirzepatid in neuer Darreichungsform
Mounjaro (Tirzepatid, Lilly) kann sowohl zum Gewichtsmanagement als auch zur Behandlung von Typ-2-Diabetes zum Einsatz kommen. In Kürze könnte das …
Aus Excipial wird Cetaphil
Das Excipial-Portfolio (Galderma) wird künftig unter der Marke Cetaphil Pro gelistet sein. Es ändert sich lediglich der Name – die …
Auf Ebay und Co.: So viele illegale Arzneimittelangebote wie nie
Vor knapp eineinhalb Jahren sorgte der Vorschlag, Flohmärkte für Medikamente zum Abfedern von Lieferengpässen einzuführen, für Wirbel. Denn Arzneimittel gehören …