Comirnaty für Kleinkinder von BioNTech/Pfizer lässt zum Teil noch auf sich warten. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren Praxisnachrichten informiert, sind Verzögerungen bei der Auslieferung möglich.
Der Covid-19-Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder von BioNTech/Pfizer kann seit Ende Oktober bestellt werden. Zum Start gelten Höchstmengen – Praxen können bis zu 240 Dosen Comirnaty für Kleinkinder je Ärzt:in bestellen. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) für diese Altersgruppe gibt es bislang noch nicht, sie wird aber in Kürze erwartet.
„Die Auslieferung des Kleinkinderimpfstoffes von BioNTech/Pfizer ab Montag kann sich etwas verzögern“, heißt es von der KBV. Es können eventuell nicht alle Apotheken pünktlich beliefert werden. Gleiches gilt für die Folgewoche. „Auch in der darauffolgenden Woche ab 14. November sind geringfügige Verzögerungen nicht ausgeschlossen“, so die KBV. Daher lautet die Empfehlung an die Ärzt:innen, in puncto Liefertermin Kontakt zur Apotheke aufzunehmen.
Good to know: Comirnaty für Kleinkinder
Pro Impfstoffdosis sind 3 Mikrogramm mRNA enthalten. Der Impfstoff muss rekonstituiert – mit Kochsalzlösung 0,9 Prozent verdünnt – werden. Ein Vial enthält zehn Impfdosen. Zur Entnahme sollte die Kombination aus Spritze und Nadel mit einem Totraumvolumen von nicht mehr als 35 Mikrolitern zum Einsatz kommen.
Eine vollständige Immunisierung ist nach der Gabe von drei Einzeldosen im Abstand von drei Wochen zwischen den ersten zwei Impfungen und einem Abstand von mindestens acht Wochen zwischen zweiter und dritter Dosis erreicht. In puncto Haltbarkeit und Lagerung gelten die Vorgaben wie bei der nicht variantenspezifischen Vakzine von BioNTech.
- PZN für Bestellungen von Vertrags-, Privat- und Betriebsärzt:innen und Ärzt:innen in Krankenhäusern: 18317571 COMIRNATY 3UG KIN0.5-4BUND (Menge: 1 Vial)
- PZN für Bestellungen von Ärzt:innen im öffentlichen Gesundheitsdienst: 18317588 COMIRNATY 3UG KIN0.5-4OEGD (Menge: 1 Vial)
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Cannabis auf BtM-Rezept: Übergangszeitraum verlängert
Cannabis kann auch über den 30. April hinaus auf einem BtM-Rezept verordnet werden. Der Übergangszeitraum wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Weil …
Jedes Rezept mit Anschrift und Telefon – sonst Retax
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wurde angepasst. Somit sind Anschrift und Telefonnummer für alle Ärzt:innen Pflicht – auch für die, die in …
Vagiflor bis Ende 2028 verkehrsfähig
Vaginalia mit lebenden probiotischen Inhaltsstoffen dürfen ab Mai nicht mehr als Medizinprodukt vertrieben werden und müssen Arzneimittelstatus besitzen. Noch nicht …