Wissen to go: Bei Aut-idem nur stückeln
Ob Brennen, Jucken oder Stechen – Wer in die Apotheke kommt, braucht neben schneller Hilfe vor allem eines: dein Expertenwissen zu verschiedenen Indikationen. Da kommt Wissen to go gerade Recht. Denn in unserem Videoformat frischen wir dein Wissen auf und sorgen nebenbei noch für Unterhaltung.
Als PTA in der Apotheke bist du die erste Anlaufstelle, wenn es um die kleinen oder auch mal großen „Wehwehchen“ der Kund:innen geht. Egal ob Erkältung, Hautleiden oder Magenprobleme – deine Expertise und Beratungskompetenz ist Tag für Tag gefragt. Doch bei all dem aktuellen Trubel gerät das schon beinahe zur Nebensache. Aber nicht mit uns. Mit Wissen to go frischen wir dein Know-how zu verschiedenen Indikationen sowie rund um den Rahmenvertrag auf und versorgen dich mit Tipps und Tricks für die Beratung im HV. Und das Beste: Das alles bekommst du als kurzes Video direkt auf dein Handy, Tablet oder den Laptop – Wissen im „Snackformat“.
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Augen auf heißt es, wenn auf einem Rezept das Aut-idem-Kreuz gesetzt ist. Denn ein Austausch auf ein wirkstoffgleiches Präparat ist in diesem Fall tabu. Wie immer gibt es Ausnahmen. Welche das sind und ob das Stückeln erlaubt ist, zeigt das neue Wissen to go.
Bei der Anwendung von Methotrexat (MTX) ist in Verbindung mit verschiedenen anderen Arzneimitteln Vorsicht geboten. Ein Beispiel sind Antibiotika. So droht unter anderem in Kombination mit Tetracyclinen eine indirekte Dosiserhöhung. Welche weiteren Wirkstoffe besser nicht gleichzeitig mit MTX angewendet werden sollten und noch mehr zeigt das neue Wissen to go.
Wird in der Apotheke eine Verordnung über ein verschreibungspflichtiges oder nicht-verschreibungspflichtiges Medizinprodukt vorgelegt, ist Vorsicht geboten. Denn nicht jedes Präparat ist erstattungsfähig. Welche Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter zulasten der Kassen abgerechnet werden können, ist in Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie aufgeführt. Was in puncto Aut-idem-Regelung und Normgrößen gilt, erfährst du im neuen Wissen to go.
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