Antimikrobiell und mit Leuchtfunktion: Wundverband mit Nanopartikeln
Eine kurze Unachtsamkeit oder eine falsche Bewegung und schon ist eine kleine oder größere Verletzung entstanden. Dann ist die richtige Wundversorgung gefragt, um die Heilung zu unterstützen. Ein neuer Wundverband mit Nanopartikeln soll noch mehr können, und zwar mithilfe einer Leuchtfunktion.
Ob Pflaster, Kompressen oder spezielle Auflagen – bei der Versorgung von Wunden kommen verschiedene Produkte zum Einsatz. Das Wichtigste dabei: Keime und Bakterien von der Verletzung fernhalten, damit diese in Ruhe heilen kann. Allzu lange sollte das Produkt dabei nicht auf der Wunde bleiben, sondern regelmäßig gewechselt werden. Doch damit soll nun Schluss sein. Wissenschaftler:innen am Royal Melbourne Institute of Technology haben offenbar einen neuen Wundverband mit speziellen Nanopartikeln entwickelt, der dank anhaltender antimikrobieller Wirkung mehrere Tage auf der Wunde bleiben kann. Mehr noch: Der Verband soll per Leuchtfunktion vor einer neuen Infektion warnen.
Aber von vorn: Im Gegensatz zu anderen beschichteten Wundauflagen nutzen die Forscher:innen für ihren Wundverband kein Silber, sondern Magnesiumhydroxid. Doch warum? Weil Magnesiumhydroxid ihnen zufolge ebenso eine antimikrobielle Wirkung und hohe Bioverträglichkeit aufweist, aber deutlich kostengünstiger ist. Bisher kommt der Wirkstoff eher bei Magenproblemen und nicht zur topischen Behandlung zum Einsatz. Doch die Wissenschaftler:innen haben auf Basis von Magnesiumhydroxid spezielle fluoreszierende Nanopartikel entwickelt, die „als wirksames antimikrobielles Mittel gegen verschiedene medizinisch relevante Bakterien- und Pilzarten eingesetzt“ werden können, zum Beispiel in Wundauflagen oder Gelen. Außerdem sollen die Partikel auf den pH-Wert reagieren und so als „Entzündungssensoren“ dienen. Dieser ist im Prozess der Wundheilung meist im leicht sauren Bereich. Liegt in der Wunde eine Entzündung vor, wird der pH-Wert zunehmend alkalisch. Dies lässt sich dank des fluoreszierenden Effektes leicht erkennen – der Verband färbt sich gelb. Allerdings ist dies nur unter UV-Licht erkennbar.
Setzt sich der neu entwickelte Wundverband mit Nanopartikeln durch, dürfte er wohl nicht unter die Verbandmittel, sondern unter die Regelungen für sonstige Produkte zur Wundbehandlung fallen. Dabei handelt es sich um Produkte, die durch einen oder mehrere Bestandteile einen pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Effekt besitzen. Sonstige Produkte zur Wundbehandlung können also einen aktiven Einfluss auf die Wundheilung nehmen. Dazu zählen beispielsweise bereits zugelassene metallbeschichtete und antimikrobielle Wundauflagen. Entscheidend für eine Aufnahme in die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und damit für die Erstattung durch die Kassen ist, dass der Nutzen nachgewiesen werden kann. Bis 1. Dezember 2023 gilt dafür jedoch eine Übergangsfrist.
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